Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 7/2024

BRAK sieht Pläne zur Validierung beruflicher Kenntnisse von Quereinsteigern ambivalent

Quereinsteiger sollen ihre beruflichen Fähigkeiten künftig validieren lassen können, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Die entsprechenden Pläne der Bundesregierung findet die BRAK zwar im Ansatz gut, sieht aber die Gefahr, dass die duale Berufsausbildung dadurch entwertet werden könnte.

03.04.2024Newsletter

Immer weniger junge Menschen entscheiden sich für eine duale Berufsausbildung. Als Folge wird es für Unternehmen immer schwerer, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Mit dem im Jahr 2020 novellierten Berufsbildungsgesetz (BBiG) sollte dem entgegengewirkt werden. Damals wurden unter anderem die neuen Fortbildungsstufen „geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ geschaffen, die Teilzeit-Möglichkeiten in der Ausbildung erweitert und eine gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt.

Ergänzend dazu soll nunmehr die Möglichkeit geschaffen werden, berufliche Fähigkeiten, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurden, aber einer Berufsausbildung vergleichbar sind, festzustellen und zu bescheinigen. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz vor. Durch diese sog. Validierung für berufliche Quereinsteiger soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Der Entwurf sieht außerdem verschiedene Maßnahmen vor, um das berufliche Bildungswesen stärker zu digitalisieren.

In ihrer Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf begrüßt die BRAK die Absicht des Gesetzgebers, die Digitalisierung auch im Ausbildungsbereich voranzutreiben. Kritisch sieht sie jedoch die geplante vollständige Validierung, mit der eine der Berufsausbildung vergleichbare individuelle berufliche Handlungsfähigkeit einschließlich der Möglichkeit vorsieht, die Ausbildereignung zu erlangen.

Positiv bewertet die BRAK dabei den grundlegenden Ansatz, dass Berufstätige mit langjähriger Erfahrung, aber ohne abgeschlossene Ausbildung, durch die Validierung ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern können. Allerdings sieht sie die Gefahr, dass dadurch die Ausbildung zur Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten erheblich abgewertet wird und das Interesse an diesem Beruf noch weiter sinkt. Verdrängungseffekte bei der beruflichen Erstausbildung müssen aus ihrer Sicht unbedingt vermieden werden.

Daher schlägt die BRAK vor, dass die Validierung nur Personen offenstehen soll, die älter als 25 Jahre sind und die länger als nur die eineinhalbfache Dauer einer Berufsausbildung in dem Beruf gearbeitet haben. Zudem hält sie lediglich eine teilweise Validierung der beruflichen Handlungsfähigkeit von Quereinsteigern für sinnvoll. Eine vollständige Validierung führe zu einer Schwächung der dualen Berufsausbildung und sei auch angesichts der bereits jetzt vorhandenen Möglichkeit, die Abschlussprüfung ohne eine vorherige Berufsausbildung abzulegen, nicht erforderlich.

Schließlich appelliert die BRAK an den Gesetzgeber, den Rechtsanwaltskammern als für die Validierung zuständigen Stellen nach dem BBiG einen angemessenen Vorlauf zu lassen. Der im Entwurf vorgesehene Start zum 1.1.2025 sei nicht zu schaffen. Denn die Kammern müssen nach dem Entwurf zunächst noch Regelungen für das Verfahren zur Validierung erlassen, die der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde bedürfen; dazu muss das Gesetz aber zunächst einmal in Kraft getreten sein.

Ebenso wie die BRAK hat sich zwischenzeitlich auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 22.3.2024 kritisch zu dem Regierungsentwurf geäußert. Der Normenkontrollrat hat in seiner Stellungnahme unter anderem kritisiert, dass den Verbänden nur eine unangemessen kurze Frist zur Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf eingeräumt wurde und dass sich das federführende Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht mit den von den Verbänden vorgeschlagenen Regelungsalternativen wie der Einführung einer Altersgrenze beim Zugang zur Validierung oder dem Inkrafttreten der Regelungen zum Validierungsverfahren auseinandergesetzt hat.

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