Künstliche Intelligenz in Anwaltskanzleien: BRAK veröffentlicht Leitfaden
Für KI-Anwendungen in Anwaltskanzleien gibt es vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Doch sie bergen auch berufsrechtliche Risiken. Ein neuer Leitfaden der BRAK gibt eine Orientierungshilfe, wie Anwältinnen und Anwälte KI-Tools berufsrechtskonform einsetzen können.
Für Anwendungen auf Basis künstlicher Intelligenz gibt es auch in Anwaltskanzleien vielfältige Einsatzmöglichkeiten. KI-Tools gibt es beispielsweise für Datenanalyse, Dokumentenmanagement, Recherchen oder Übersetzungen; inzwischen existieren auch einige spezifisch juristisch trainierte KI-Tools. Aufgrund ihrer Funktionsweise bergen diese Tools jedoch eine Reihe von Risiken. Unter anderem können sie falsche Informationen (sog. Halluzinationen) oder aufgrund von lückenhaftem oder einseitigem Trainingsmaterial verzerrte Ergebnisse generieren. Dies kann ohne hinreichende anwaltliche Kontrolle zu haftungsrechtlichen Problemen führen.
Die Nutzung von KI-Tools in der Kanzlei birgt darüber hinaus auch berufsrechtliche Risiken. Wie Anwältinnen und Anwälte KI berufsrechtskonform einsetzen können, thematisiert der gerade erschienene Leitfaden „Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI)“ der BRAK. Erarbeitet wurde er von Dr. Frank Remmertz, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses RDG und Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München.
Der Leitfaden gibt eine Orientierungshilfe für Anwältinnen und Anwälte u.a. zu Prüfungs- und Kontrollpflichten, zur Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und zu Transparenzpflichten in Bezug auf den KI-Einsatz. Zudem erläutert der Leitfaden die wichtigsten Anforderungen und Pflichten nach der KI-Verordnung und ihr Verhältnis zum Berufsrecht. Ferner enthält er Hinweise auf weitere Risiken sowie auf Leitfäden europäischer Anwaltsorganisationen sowie der Datenschutzkonferenz.
Der Leitfaden hat empfehlenden Charakter und soll eine Orientierungshilfe geben. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch Anwältinnen und Anwälte, ob der KI-Einsatz im Einzelfall zulässig ist.
Weiterführender Link:
Erstveröfentlichung am 8.1.2025
Hinweis:
Ergänzende allgemeine Hilfestellungen liefern die Guidelines des Rates der europäischen Anwaltschaften (CCBE) zur Nutzung von KI-Tools „Guide on the Use of Artificial-Intelligence-based tools by lawyers and law firms in the EU“ (2022) sowie der European Bar Federation (EBF) „European Lawyers in the Era of ChatGPT“ (2023).
Siehe ferne auch die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ der Datenschutzkonferenz (2024).