BRAK kritisiert geplante Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung
Das Bundesministerium des Inneren will die erst im vergangenen Jahr geschaffene beschleunigte Einbürgerungsmöglichkeit wieder abschaffen. Die BRAK kritisiert diese Pläne. Denn sie träfen nur die Migrantinnen und Migranten, die sich besonders stark um Integration bemühen.
Wer besonders gut integriert ist und besonders gute Sprachkenntnisse hat, kann nach § 10 III Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) schneller eingebürgert werden. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt in solchen Fällen nur drei statt der regulären fünf Jahre. Diese Möglichkeit der schnelleren Einbürgerung wurde erst im Sommer 2024 eingeführt. Zugleich wurde damals die reguläre Mindestaufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre verkürzt.
Mit einem am 22.5.2025 vorgelegten Gesetzentwurf will das Bundesministerium des Innern die Möglichkeit der Einbürgerung nach nur drei Jahren wieder abschaffen. Der fünfjährige Mindestaufenthalt soll dann ausnahmslos vorausgesetzt werden. Zur Begründung führt das Ministerium an, der Mindestaufenthalt sei eine zentrale Einbürgerungsvoraussetzung, die eine nachhaltige Integration sicherstellen solle; dem werde ein nur dreijähriger Mindestaufenthalt nicht gerecht. Zudem solle ein Abstand zum Aufenthaltsrecht gewahrt werden.
In ihrer Stellungnahme hat die BRAK zunächst die extrem kurze Stellungnahmefrist von nur vier Tagen kritisiert. Diese erschwere die Auseinandersetzung mit entscheidungsrelevanten und rechtsstaatlichen Aspekten des Entwurfs erheblich. Mit ihrer Kritik sieht sie sich auf einer Linie mit dem Sachverständigenrat für Integration und Migration, der in seinem Jahresgutachten das hohe Tempo der Gesetzgebung im Migrationsrecht monierte und Praxischecks sowie eine effektivere Umsetzung von Gesetzen forderte.
Aufgrund der äußerst knappen Frist beschränkt die BRAK sich in ihrer Stellungnahme auf die Folgen, die eine komplette Abschaffung von § 10 III StAG mit sich bringen würde. Aus ihrer Sicht trägt die geplante Streichung nicht zur Bekämpfung illegaler Migration bei, sondern nähme ausgerechnet den Menschen, die ein besonders hohes Integrationsstreben zeigen, die Motivation. Zudem müsse das Vertrauen derer geschützt werden, die in der Aussicht einer zügigen Einbürgerung in anderen Lebensbereichen zurückgesteckt haben, um schnellstmöglich die Voraussetzungen zu erfüllen. Die persönlichen Integrationsleistungen müssten auch weiterhin berücksichtigt werden.
Die BRAK spricht sich daher für die Beibehaltung einer Ausnahmeregelung in § 10 StAG aus, die es ermöglicht, unter engen Voraussetzungen und auf Antrag eine schnellere Einbürgerung zu ermöglichen.
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