Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 19/2025

Geplantes MAD-Gesetz bedroht Grundrechte und Mandatsgeheimnis

Der Entwurf des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG-E) wirft ernste Bedenken auf. Besonders kritisch sind die dort aufgeführten weitreichenden Ermittlungsbefugnisse, die auch den Schutz von Anwaltsgeheimnissen betreffen. Die BRAK warnt vor massiver Beschädigung des Mandatsgeheimnisses.

17.09.2025Newsletter

Die BRAK hat in einer knappen Stellungnahme Kritik am Gesetzentwurf für den Militärischen Abschirmdienst (MADG-E) geäußert. Die geplanten Ermittlungsbefugnisse und Sicherheitsüberprüfungen gingen über militärische Bereiche hinaus und seien weder erforderlich noch angemessen, so die Einschätzung der BRAK. Besonders problematisch sei der unzureichende Schutz von Grundrechten und Berufsgeheimnissen. Zwar würden die §§ 28 und 29 MADG-E Schutzmechanismen für vertrauliche Korrespondenzen von Anwältinnen und Anwälten vorsehen, jedoch sei dieser Schutz in der Praxis kaum umsetzbar.

Schutzlücken und das Problem des „Beifangs“

Die BRAK befürchtet, dass einmal gesammelte vertrauliche Daten – sogenannter „Beifang“ – nicht mehr zuverlässig aus den Ermittlungen entfernt werden können, was das Mandatsgeheimnis massiv beschädigt. Die vorgeschlagenen Regelungen könnten die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nicht gewährleisten, weshalb eine absolute Notwendigkeit jeder einzelnen Maßnahme weiterhin unerlässlich sei. Um diese Bedenken auszuräumen, erneuert die BRAK ihr Angebot, gemeinsam mit der Bundesregierung technische und organisatorische Lösungen zu erarbeiten, um Mandatsinformationen frühzeitig zu identifizieren und abzusondern.

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