Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 21/2025

BRAK fordert rechtssichere Umsetzung des Hochsee-Schutzgesetzes

Mit dem Hochsee-Schutzgesetz will das Bundesumweltministerium die Voraussetzungen schaffen, um das UN-Abkommen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt auf Hoher See (BBNJ-Abkommen) innerstaatlich umzusetzen. Die BRAK fordert Klarstellungen zum Verfahrensrecht.

15.10.2025Newsletter

Der Gesetzentwurf für das Hochsee-Schutzgesetz (HochseeSchG) betrifft insbesondere Regelungen zu marinen genetischen Ressourcen, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie gebietsbezogenen Schutzinstrumenten jenseits nationaler Hoheitsgrenzen.

Die BRAK hat in ihrer Stellungnahme erneut den zu kurzen Zeitraum zur Abgabe substanziierter Stellungnahmen kritisiert. In der Kürze der Frist sei eine vollumfängliche inhaltliche Prüfung insbesondere zur Kohärenz mit bestehendem nationalen Umweltrecht – etwa dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) – nicht möglich gewesen. Die Bewertung zentraler materiell-rechtlicher Aspekte musste daher ausgeklammert werden.

BRAK fordert Klarstellung zur Anwendbarkeit des VwVfG

Im Fokus der Stellungnahme steht stattdessen ein verfahrensrechtlicher Punkt: die Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) auf Maßnahmen des Bundesamts für Naturschutz im Bereich jenseits nationaler Zuständigkeit. Zwar verweist der Entwurf in § 19 I HochseeSchG-E auf die Anwendbarkeit des VwVfG, die BRAK hält jedoch eine ausdrückliche Klarstellung im Gesetzestext für erforderlich.

Für mehr Rechtssicherheit fordert die BRAK eine explizite Klarstellung – wie sie bereits im Hohe-See-Einbringungsgesetz zu finden ist. Die Ergänzung einer entsprechenden Vorschrift würde eine eindeutige gesetzliche Grundlage schaffen, rechtliche Zweifelsfragen vermeiden und die Umsetzbarkeit des Gesetzes in der Verwaltungspraxis verbessern.

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