Aktivrentengesetz: BRAK rügt extrem kurze Frist und ungleiche steuerliche Behandlung von Selbstständigen
Steuervorteil nur für Angestellte? Die BRAK meldet beim geplanten Aktivrentengesetz verfassungsrechtliche Zweifel an, weil Selbstständige benachteiligt werden. Scharfe Kritik übt sie an der Stellungnahmefrist von nur einem Tag.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter – das sog. Aktivrentengesetz – vorgelegt. Damit soll für Angestellte, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterhin arbeiten, ein Steuerfreibetrag von 2.000 Euro eingeführt werden.
Die BRAK nahm trotz der extrem kurzen Frist von nur einem Tag zum Entwurf Stellung. Diese Vorgehensweise bezeichnet sie als „völlig unsachgemäß“. Sie verweist auf die zentrale Bedeutung der Verbändebeteiligung als Bestandteil des demokratischen Gesetzgebungsprozesses. Eine fundierte und differenzierte Rückmeldung könne nur erfolgen, wenn den beteiligten Organisationen ausreichend Zeit für interne Abstimmungen und die fachliche Bewertung bleibt. Die gesetzlich normierten Pflichten der BRAK (§ 177 BRAO) – insbesondere die Ermittlung der Meinungen der regionalen Kammern – seien unter diesen Bedingungen faktisch nicht erfüllbar.
Verfassungsrechtliche Bedenken wegen Ungleichbehandlung
Materiell wendet sich die BRAK vor allem gegen die geplante Beschränkung des Steuerfreibetrags nach § 3 Nr. 21 EStG-E auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze. Selbstständige, einschließlich der Angehörigen der freien Berufe, sollen nach dem Entwurf von der steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen bleiben. Diese Differenzierung, so die BRAK, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG, da auch Selbstständige einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung und Beschäftigung leisteten. Der Gesetzeszweck – die Förderung von Produktivität und Beschäftigung im Alter – rechtfertige die Ungleichbehandlung nicht.
Zudem kritisiert die BRAK fehlende Daten zur Berechnung des finanziellen Mehraufwands und zur erwarteten Zahl begünstigter Arbeitsverhältnisse. Ohne eine belastbare Grundlage bleibe die fiskalische Tragfähigkeit des Gesetzes unklar.
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