Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 22/2025 v. 30.10.2025

  • In den letzten Tagen haben mit Kroatien, Rumänien und Lettland drei weitere Staaten die neue Konvention des Europarats zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung unterzeichnet. Die insgesamt 21 Unterzeichnerstaaten senden damit ein starkes Signal für den Schutz des Rechtsstaats und die Gewährleistung des Zugangs zum Recht für jedermann. Die Unterzeichnung durch Deutschland steht noch aus.
  • Die sechste bundesweite Absolvent:innenbefragung des BRF zeichnet ein alarmierendes Bild: 66 Prozent der ehemaligen Jurastudierenden würden ihr Studium nicht weiterempfehlen. Die Auswertung der Umfrage belegt einen massiven Anstieg der Zahl binnen zwei Jahren. Psychischer Druck, intransparente Bewertungen und fehlende Zukunftssicherheit prägen eine Generation, die dringend Reformen fordert.
  • In simulierten Gerichtsverfahren können auch 2026 Referendarinnen und Referendare sowie Anwältinnen und Anwälte im ersten Berufsjahr beim Young European Lawyers Contest ihre Kenntnisse des Europarechts sowie ihre anwaltlichen Fähigkeiten unter Beweis stellen. Bewerbungen sind bis Mitte Dezember möglich.
  • Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wird erneut angehoben. Auch angehende Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte profitieren von der Erhöhung – die Empfehlungen der Kammern liegen jedoch deutlich darüber.
  • Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist voraussichtlich ab Ende November 2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Grund sind sicherheitstechnische Weiterentwicklungen. Wer ein solches älteres Gerät hat, sollte rechtzeitig dafür sorgen, mit einem aktuellen Gerät bzw. Softwarezertifikat weiterhin Zugang zum beA sicherzustellen.
  • Am 5.11.2025 werden – ausgehend von den Kernaussagen des Eigenkapitalersatzrechts anhand der BGH-Rechtsprechung die Rechtsentwicklung bis hin zum geltenden Rechtszustand – von dem Referierenden Prof. Dr. Markus Gehrlein (Richter am BGH a.D.), intensiv und mit Beispielsfällen besprochen.