Ein Jahr Übereinkommen zum Schutz der Anwaltschaft – CCBE fordert zügige Ratifikation
Vor genau einem Jahr wurde das Übereinkommens des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs zur Unterzeichnung geöffnet. Aus diesem Anlass betont der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) die Bedeutung dieses Instruments für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie - und ruft Staaten erneut zu einer raschen Ratifikation auf.
Das am 13.5.2025 in Luxemburg zur Unterzeichnung ausgelegte Übereinkommen des Europarats ist ein Meilenstein für den Schutz der anwaltlichen Berufsausübung. Es reagiert auf zunehmende Bedrohungen gegenüber der Anwaltschaft – darunter Gewalt, Einschüchterung, willkürliche Beschränkungen, rechtswidrige Überwachung und Diffamierungskampagnen –, die letztlich den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu einer freien und unabhängigen Verteidigung beeinträchtigen. Bislang haben 29 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet. Auch Deutschland hat am 26.1.2026 in Straßburg unterzeichnet und damit ein wichtiges Signal für den Schutz der Anwaltschaft und die Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen gesetzt.
Der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) unterstreicht aus Anlass des Jahrestags der Auslegung, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als unverzichtbare Organe der Rechtspflege ihre Tätigkeit frei von Angst und unzulässigen Eingriffen ausüben können müssen. Die Grundsätze der Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und des freien Mandantenzugangs seien hierfür essenziell. Wo die Anwaltschaft geschwächt werde, gerieten Rechtsstaatlichkeit und effektiver Rechtsschutz insgesamt in Gefahr.
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Europa
Der CCBE fordert alle Mitgliedstaaten des Europarats auf, dem Übereinkommen beizutreten und es zügig zu ratifizieren, um einen wirksamen und einheitlichen Schutz der Anwaltschaft in Europa sicherzustellen. Angesichts der in zahlreichen Ländern weiterhin prekären Situation sei eine rasche Umsetzung dringend geboten.
Zugleich richtet der CCBE seinen Appell an die Europäische Union, das Übereinkommen ebenfalls zu unterzeichnen und abzuschließen. Ein verbindliches internationales Instrument könne die bestehenden unionsrechtlichen Mechanismen zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit sinnvoll ergänzen und stärken.
Der CCBE bekräftigt abschließend seine Verpflichtung zu den Grundwerten der Anwaltschaft – Unabhängigkeit, Würde, Loyalität und die Achtung der Verteidigungsrechte – und kündigt an, sich weiterhin für eine breite Ratifikation und effektive Umsetzung des Übereinkommens einzusetzen. Denn effektiver Rechtsschutz und funktionierende Rechtsstaatlichkeit sind ohne eine unabhängige Anwaltschaft nicht denkbar.
Weiterführende Links:
- Statement by the Council of Bars and Law Societies of Europe for the first anniversary of the opening for signature of the Council of Europe Convention on the Protection of the Legal Profession
- Liste der Unterzeichnerstaaten
- Konventionstext (PDF, englisch)
- Explanatory Report zur Konvention
- Nachrichten aus Berlin 22/2025 v. 30.10.2025
- Zur Konvention, Mühl-Jäckel, BRAK-Magazin 2/2025, 3
- Hintergrund und Details der Konvention, Trierweiler/Boog, BRAK-Mitt. 2023, 70