Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 11/2026

Kindschaftsrecht: Umfassende Reform geplant

Das gemeinsame Sorgerecht nicht verheirateter Eltern, die gemeinsame Kinderbetreuung nach einer Trennung und den Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt – diese und weitere Punkte will das Bundesjustizministerium reformieren. Das sieht ein Mitte Mai vorgelegter Gesetzentwurf vor, mit dem das Kindschaftsrecht umfassend modernisiert werden soll.

27.05.2026 Newsletter

Das Kindschaftsrecht soll umfassend modernisiert werden. Ein Mitte Mai vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz will insbesondere Kinderrechte stärken, das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Elternteile erleichtern und die partnerschaftliche Kinderbetreuung nach einer Trennung klarer gestalten und praxistauglicher machen. Erstmals soll außerdem ein Gesamtkonzept zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren verankert werden. Es sieht insbesondere vor, dass bei häuslicher Gewalt gegen einen Elternteil zu dessen Schutz der andere Elternteil vom Umgang mit dem Kind ausgeschlossen werden kann.

Zudem sieht der Entwurf insgesamt eine neue Strukturierung und Systematisierung des Kindschaftsrechts vor. Die letzte umfassende Reform erfolgte durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997, seitdem gab es nur punktuelle Reformen. Daher ist das Rechtsgebiet unübersichtlich geworden und für Rechtsanwender schwer zu erfassen. Regelungen, die miteinander im Zusammenhang stehen, sollen nun in eine logische Reihenfolge gebracht werden.

Ferner wird auch das Recht der Pflegekindschaft und der Adoption modernisiert. Ein zentraler Aspekt im Adoptionsverfahren, die Stabilität der Beziehung des adoptierenden Paares, soll künftig nicht mehr allein an der Ehe festgemacht werden; denn die Ehe ist für viele Menschen keine notwendige Vorbedingung für eine Familiengründung mehr.

Der Entwurf greift damit einige Punkte wieder auf, die bereits in einem Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums aus der vorangegangenen Legislaturperiode adressiert waren; dieser unterfiel der Diskontinuität. Die BRAK hatte sich zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode mit Reformvorschlägen im Familien- und Erbrecht zu Wort gemeldet, wo sie dringenden Reformbedarf sieht. Sie wird sich mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf intensiv befassen.

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