BRAK-Podcast: neue Folgen – TikTok verklagen, Meinungsgrenzen definieren
Erst die Plattform, dann die Parole: Wie Algorithmen uns binden und wo Worte zur Straftat werden. (R)ECHT INTERESSANT! liefert zwei Folgen über digitale Abhängigkeit und demokratische Debatten – von Verbandsklagen gegen Social-Media-Giganten bis zu Gerichtsentscheidungen über Rap, Satire und politische Provokation.
Manipulation per Algorithmus? Verbandsklagen gegen Plattformen
Vier Klagen. Ein Ziel: TikTok und X sollen nicht nur zahlen, sondern ihr Geschäftsmodell ändern. Rechtsanwalt Peter Hense (Spirit Legal) vertritt eine Mandantin, die mit kollektiven Unterlassungs- und Schadensersatzklagen einen grundlegenden Systemwechsel fordert.
Diskutiert werden umfassende Profilbildungen – auch jenseits der eigentlichen Plattformnutzung –, mögliche Verstöße gegen Art. 9 DSGVO, intransparente Datenverarbeitung sowie algorithmische Empfehlungssysteme, die polarisierende Inhalte verstärken. Besondere Aufmerksamkeit gilt der These, dass diese Systeme gezielt auf „Stickiness“ und Verhaltensbindung optimiert sind – mit erheblichen Auswirkungen insbesondere auf Minderjährige.
Hense erläutert schlüssig, warum diese Klagen über klassische Plattformstreitigkeiten hinausgehen: Sie zielen auf die Architektur selbst. Wie lassen sich per-se-Schäden bei Grundrechtseingriffen begründen? Welche Hebel bietet das europäische Kollektivklagerecht? Und was können deutsche Gerichte von anderen Rechtsordnungen lernen? Die Episode zeigt: Manchmal muss man eben ans Fundament.
Meinungsfreiheit – Vom Schulhof bis zum Strafgericht
Art. 5 GG schützt Meinungs- und Kunstfreiheit. Aber wo verlaufen die Grenzen? Simon Baldus vom GrundGesetzVerstehen e. V. nimmt aktuelle Fälle auseinander: Rap-Beef, Satire-Streit, politische Parolen, strafrechtliche Verurteilungen.
Die Fälle: Fler vs. Bushido, Böhmermann vs. Imker, „From the river to the sea", Björn Höcke. Die Fragen: Wann überwiegt das Persönlichkeitsrecht? Wann wird eine Äußerung nach §§ 140, 86a StGB strafbar? Und wie stark zählen Kontext, historische Aufladung, Adressatenkreis?
Die Antworten: differenziert, kontextabhängig – und bisweilen überraschend. Auch kommerzielle Beiträge und Satire fallen unter Art. 5 GG – aber sie stehen nicht außerhalb rechtlicher Bewertung. Mit dieser Folge liefert Simon Baldus eine anschauliche Bestandaufnahme, die zeigt wie verfassungsrechtliche Prinzipien im Alltag unmittelbar wirken.
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