Rechtsanwaltsfachangestellte

Rechtsanwaltskammern empfehlen etwas höhere Vergütung für Azubis

Für die Vergütung angehender Rechtsanwaltsfachangestellter sind die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern maßgeblich. Um die Ausbildung attraktiver zu machen, haben die Kammern ihre Empfehlungen erneut erhöht, wenn auch moderater als in den Vorjahren.

20.02.2026 Anwaltschaft

Die Rechtsanwaltskammern haben ihre Vergütungsempfehlungen für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReFa/ReNo) für das Jahr 2026 erhöht. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Übersicht über die Empfehlungen veröffentlicht, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Die Tabelle enthält Empfehlungen für das erste, zweite und dritte Ausbildungsjahr. Danach beträgt die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet

  • im ersten Ausbildungsjahr 985,20 Euro,
  • im zweiten Ausbildungsjahr 1.089,40 Euro und
  • im dritten Ausbildungsjahr 1.189,40 Euro.

Im Vergleich zu den Vorjahren empfehlen die Kammern damit erneut eine höhere Ausbildungsvergütung. Allerdings fällt der Anstieg mit +1,3 bis 1,4 % für die verschiedenen Ausbildungsjahre moderater aus als in den Vorjahren (2025: Erhöhung um 2,5 bis 3,3 %, 2024: Erhöhung um 11 bis 13 %). Die Entwicklung der letzten Jahre sind in der nachfolgenden Grafik dargestellt:

Ausbildungszahlen: Negativtrend schwächt sich ab

Mit den Erhöhungen reagieren die Kammern auf den sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangel, mit einer wettbewerbsfähigeren Vergütung wollen sie dazu beitragen, den Ausbildungsberuf attraktiver zu gestalten. Dies trägt erste Früchte, der Rückgang der Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge hat sich zuletzt im Vergleich zu den Vorjahren merklich abgeschwächt.

Umsetzung der Empfehlungen variiert in der Praxis

Nicht alle Kanzleien können allerdings die Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern in voller Höhe umsetzen. Regionale Unterschiede sowie wirtschaftliche Gegebenheiten spielen dabei eine entscheidende Rolle. In wirtschaftlich stärkeren Regionen oder größeren Kanzleien ist es oft möglich, höhere Ausbildungsvergütungen zu zahlen, während kleinere oder wirtschaftlich stärker belastete Kanzleien in einigen Fällen die empfohlenen Vergütungshöhen unterschreiten; die Kammern lassen dies in einem gewissen Rahmen in begründeten Fällen zu.

Für Auszubildende gibt es zudem eine gesetzliche Mindestvergütung. Diese gilt allgemein für alle Ausbildungsberufe und liegt unterhalb der Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern.

Bessere Qualität in der Ausbildung

Die Vergütung stellt nur jedoch einen von mehreren Aspekten dar, die erforderlich sind, um den Beruf der/des Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten weiterhin als attraktive Karriereoption zu positionieren. Daneben sind auch die Qualität der Ausbildung, die Arbeitsbedingungen und die Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Kanzlei von großer Bedeutung.

Weiterführende Links:

Hintergrund:

Um neben der Vergütung auch die Ausbildung selbst nachhaltig zu verbessern und gute Ausbildungskanzleien sichtbar zu machen, bieten einige Rechtsanwaltskammern das Ausbildungssiegel „Azubi-geprüft“ bzw. „ReFa-geprüft“. Es wurde von der Rechtsanwaltskammer Koblenz initiiert und wird mittlerweile auch von den Rechtsanwaltskammern Bamberg, Berlin, Düsseldorf, Hamm, Freiburg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Sachsen angeboten. Neben inhaltlichen Kriterien, die eine fachlich fundierte und respektvolle Ausbildung gewährleisten sollen, ist die Einhaltung der kammerinternen Vergütungsempfehlung zwingende Voraussetzung.

Die Idee zum Ausbildungssiegel wurde auch im BRAK-Podcast vorgestellt. Die Initiative startete vor dem Hintergrund einer hohen Zahl von Ausbildungsabbrüchen; s. dazu die Untersuchung von Theus/Nitschke, BRAK-Mitt. 2023, 212 ff.

Erstveröffentlichung: 18.02.2026