Digitalisierung der Justiz

Strafprozess: Dokumentation kommt, aber nur als Tonaufzeichnung

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur besseren Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen beschlossen. Künftig sollen Tonaufzeichnungen angefertigt und anschließend automatisch transkribiert werden. Die Länder können zusätzlich Videoaufzeichnungen vorsehen. Damit reagiert das Kabinett auf Kritik aus Justizkreisen an der ursprünglich geplanten audiovisuellen Dokumentation.

15.05.2023Gesetzgebung

Das Bundeskabinett hat am 9.5.2023 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG) beschlossen. Im Gegensatz zum Referentenentwurf, der eine verpflichtende audiovisuelle Dokumentation einführen wollte, sieht der nun vorliegende Regierungsentwurf nur noch die Tonaufzeichnung sowie deren automatisierte Transkription verpflichtend vor.

Das Kabinett reagiert damit auf die scharfe Kritik, die vor allem aus der Richterschaft und den Staatsanwaltschaften an der audiovisuellen Aufzeichnung geäußert worden war. Die Anwaltschaft fordert diese dagegen bereits seit Längerem.

Der Entwurf sieht jedoch eine Öffnungsklausel für die Länder vor. Diese können die audiovisuelle Dokumentation in ihrem Bereich zusätzlich einführen. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Zeuginnen und Zeugen sind zudem Verpixelung, Stimmverzerrung sowie ein streng beschränkter Zugriff auf die Dokumentation vorgesehen.

Das Protokoll, das schon bisher den formalen Ablauf der Hauptverhandlung dokumentiert, soll erhalten bleiben. Aufzeichnung und Transkript sind bewusst lediglich als zusätzliche Arbeitsmittel ausgestaltet.

Ebenfalls als Reaktion auf die geäußerte Kritik sieht der Regierungsentwurf vor, dass sich an der Revision als reiner Rechtsprüfung nichts ändern soll. In der Revisionsinstanz soll also weiterhin keine erneute Beweiswürdigung vorgenommen werden. Die Verwendung der Aufzeichnungen wird auf Evidenzfälle beschränkt.

Der Regierungsentwurf sieht eine schrittweise Einführung der neuen Dokumentation zum 1.1.2030 vor. Dieser geht eine lange Pilotierungsphase voraus. Dadurch sollen die Justizverwaltungen der Länder ausreichend Vorlauf unter anderem für die Beschaffung von Hard- und Software erhalten. Zudem sollen sie Erfahrungen mit der Nutzung der Technik und mit den Auswirkungen der Aufzeichnung auf die Verfahren sammeln können. An den Staatsschutzsenaten soll die Dokumentationspflicht bereits ab dem 1.1.2028 gelten.

Die BRAK hatte sich zu der im Referentenentwurf vorgesehenen audiovisuellen Dokumentation positiv geäußert. Sie wird auch zu dem nunmehr vorliegenden Regierungsentwurf Stellung beziehen und wird auch das weitere parlamentarische Verfahren intensiv begleiten.

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