Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 12/2023

Bundespolizei: BRAK sieht Mandatsgeheimnis durch Reformpläne massiv gefährdet

Das Bundesinnenministerium will für die Bundespolizei einschneidende neue Ermittlungsbefugnisse schaffen. Die BRAK hält das für problematisch, weil dadurch ein massives Risiko für die Offenbarung von Mandatsinformationen entstünde.

14.06.2023Newsletter

Das Bundespolizeigesetz soll umfassend modernisiert und neu strukturiert werden. Das sieht ein im Mai vorgelegter Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren vor. Der Entwurf will dazu insbesondere ergänzende Befugnisse der Bundespolizei schaffen. Denn das aus dem Jahr 1994 stammende Gesetz wurde bislang allenfalls punktuell an die modernen digitalen Aufklärungsmöglichkeiten angepasst. Zudem sollen Vorschriften modifiziert werden, die den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Jahr 2016 wegen zu weitgehender Eingriffe in den privaten Kernbereich für verfassungswidrig erklärten Regelungen des Bundeskriminalamts-Gesetzes (BKAG) ähneln. Während das BKAG bereits  im Jahr 2017 an die Vorgaben des BVerfG angepasst wurde, blieben die Regelungen für die Bundespolizei unverändert; dies soll nunmehr nachgezogen werden. Ferner soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um eine Sicherheitsüberprüfung neu eingestellter Polizistinnen und Polizisten zu ermöglichen.

Die BRAK hält den Entwurf für problematisch. BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul und BRAK-Vizepräsident André Haug fordern das Bundesinnenministerium in einem Schreiben zu Nachprüfungen und Nachbesserungen auf und stellen in Frage, ob es der Schaffung zusätzlicher Überwachungsbefugnisse der Bundespolizei wirklich bedarf, da bereits parallele Befugnisse der Landespolizeien existieren.

Paul und Haug kritisieren vor allem, dass mit der Einführung einschneidender Überwachungsbefugnisse auf Bundesebene zugleich das faktische Risiko von Mandatsoffenbarungen massiv steige. Dies gelte besonders für Offenbarungen aus Ermittlungsmaßnahmen gegen andere Personen, bei denen sich der Mandatsbezug regelmäßig erst im Nachhinein zeige; ein Verwertungsverbot bzw. Vernichtungsgebot sei praktisch schwer umsetzbar und verhindere nicht, dass Betroffene von der Inanspruchnahme rechtlicher Beratung abgehalten werden. Das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich einer Rechtanwältin oder einem Rechtanwalt vorbehaltslos und ohne Angst, dass vertrauliche Daten bekannt werden, anvertrauen zu können, könne so nicht gewährleistet werden.

Der umfassende Schutz des Mandatsgeheimnisses darf aber aus Sicht der BRAK auf keinen Fall angetastet werden. Daher müssten sämtliche Ermittlungsbefugnisse auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

Sofern Überwachungsbefugnisse für die Bundespolizei gleichwohl eingeführt werden, fordert die BRAK, dass mindestens das faktische Offenbarungsrisiko umfassender adressiert werden muss. Im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung (sog. Quick Freeze-Verfahren) hatte die BRAK bereits Vorschläge unterbreitet, um zufällig erlangte Mandatsinformationen sicherer vor Erhebungen und (Folge-)Offenbarungen schützen zu können.

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