Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 2/2023

Afghanische Awaltschaft eröffnet Exilbüro in Brüssel

Die Afghanistan Independent Bar Association wird künftig von Brüssel aus tätig sein. Sie eröffnete dort ein Exilbüro. Aus Anlass des internationalen Tages des verfolgten Anwalts veranstaltete sie dazu am 24.1.2023 eine Pressekonferenz in Brüssel.

25.01.2023Newsletter

Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im Sommer 2021 hat die Afghanistan Indepenent Bar Association (AIBA) verkündet, ihre Aktivitäten für die Anwaltschaft in Afghanistan fortsetzen zu wollen. Sie hat dazu am 24.1.2023 ein Exilbüro in Brüssel eröffnet. Von dort wird die AIBA daran arbeiten, die Errungenschaften der letzten 20 Jahre für eine freie und unabhängige afghanische Anwaltschaft zu erhalten. Sie will weiterhin ihre Dienstleistungen für afghanische Anwälte und vor allem auch für Anwältinnen anbieten und sich für Kolleginnen und Kollegen einsetzen, die bedroht oder verfolgt werden. Zudem will sie die Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan fördern.

Das Exilbüro der AIBA befindet sich in Brüssel in den Räumen der französischsprachigen Brüsseler Anwaltskammer. Begleitend zur Büroeröffnung organisierte der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) am 24.1.2023 eine Pressekonferenz.

Die schwierige Situation der Anwaltschaft in Afghanistan steht in diesem Jahr im Fokus des internationalen Tages des verfolgten Anwalts. An diesem Tag, der jährlich am 24. Januar begangen wird, wird an Anwältinnen und Anwälte erinnert, die wegen der Ausübung ihres Berufs verfolgt, bedroht, inhaftiert oder sogar körperlich misshandelt oder getötet werden. Die initiierende Organisation European Democratic Lawyers wählt in jedem Jahr ein Land aus, um auf die besonders problematische Situation von Anwältinnen und Anwälten dort aufmerksam zu machen.

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