Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 22/2023

Statistik: Mehr niedergelassene ausländische Anwältinnen und Anwälte

Die Zahl der Anwältinnen und Anwälten aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland, die sich in Deutschland zur Berufsausübung niedergelassen haben, ist im vergangenen Jahr abermals gestiegen. Das zeigen die aktuellen Statistiken der BRAK.

06.11.2023Zahlen und Statistiken

Die Tendenz, dass sich mehr ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Berufsausübung in Deutschland niederlassen, hält auch nach dem Anstieg in den beiden vorangegangenen Jahren weiterhin an. Das belegen die soeben von der BRAK veröffentlichten Statistiken zu niedergelassenen ausländischen Anwältinnen und Anwälten.

In Deutschland dürfen sich Personen, die nach dem Recht ihres Herkunftsstaates zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Berufsausübung niederlassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für Juristinnen und Juristen aus EU-Mitgliedstaaten sind diese im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) geregelt, für Personen aus anderen Staaten in § 206 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BRAO).

Zum 1.1.2023 waren nach dem EuRAG 687 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und nach § 206 BRAO 542 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig. Insgesamt waren somit bundesweit 1.229 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung in Deutschland niedergelassen. Der kontinuierliche Anstieg der vorangegangenen Jahre (2021: insgesamt 1.170; 2022: insgesamt 1.180) setzt sich damit fort.

In der Tabelle 2023 zu § 206 BRAO wurde berücksichtigt, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus der Demokratischen Republik Kongo seit dem 26.10.2022 (BGBl. 2022 I, 1798 v. 10.10.2022) in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich niederlassen dürfen. Aus der Demokratischen Republik Kongo hat sich bislang ein WHO-Anwalt in Deutschland niedergelassen. Aus Kasachstan dürfen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seit dem 19.2.2022 (BGBl. 2022 I, 170 v. 7.2.2022) in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich niederlassen. Allerdings hat bislang noch niemand von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Weiterführende Links: