Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 4/2023

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter: BRAK begrüßt Pflicht zur Verfassungstreue

Das Bundesjustizministerium will ausdrücklich im Gesetz verankern, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter verfassungstreu sein müssen. Die BRAK begrüßt dieses Vorhaben und regt eine Abberufung auch dann an, wenn Zweifel an der Verfassungstreue erst nach der Berufung aufkamen.

22.02.2023Newsletter

Mit dem Referentenentwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) will das Bundesjustizministerium prominenter gesetzlich verankern, dass niemand zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter berufen werden darf, wenn Zweifel daran bestehen, dass er oder sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt.

Dazu soll im DRiG ein zwingender Berufungsausschlussgrund bei Zweifeln an der Verfassungstreue geschaffen werden. Würde eine ehrenamtliche Richterin oder ein ehrenamtlicher Richter berufen, obwohl der Ausschlussgrund vorliegt, würde das zu einem Verfahrensfehler im konkreten Verfahren führen, der auch einen absoluten Revisionsgrund darstellt.

Die BRAK hat in einem Schreiben ihres Schatzmeisters Michael Then an das Bundesjustizministerium zu dem Entwurf Stellung genommen. Sie begrüßt die ausdrückliche gesetzliche Verankerung der Pflicht der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zur Verfassungstreue und auch die Konsequenz, dass das jeweilige Gericht dann zukünftig fehlerhaft besetzt wäre und dass beispielsweise Angeklagte sich dann mit einer Besetzungsrüge wehren können.

Die BRAK regt zudem an, dass eine zwingende Abberufung auch dann erfolgen sollte, falls die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes erst nachträglich eintreten.

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