Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 4/2023

Vergabeverfahren: BRAK nimmt Stellung zu geplanten Änderungen

Öffentliche Vergabeverfahren sollen einfacher, digitaler und schneller werden und auch Umwelt- und Klimaaspekte berücksichtigen. Das soll mit dem Vergabe-Transformationspaket des Bundeswirtschaftsministeriums umgesetzt werden. Die BRAK nimmt dazu differenziert Stellung.

22.02.2023Newsletter

Mit dem Vergabe-Transformationspaket will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eines der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele umsetzen: Öffentliche Vergabeverfahren sollen vereinfacht, professionalisiert, digitalisiert und beschleunigt werden. Dabei soll weder die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen gefährdet noch die Zugangshürden für den Mittelstand erhöht werden. Zudem soll eine umwelt- und klimafreundliche Vergabe durchgesetzt und Bürokratie abgebaut werden.

Zu dem Vorhaben hat das Ministerium eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an dem die BRAK sich beteiligt hat. Entsprechend ihrer Funktion hat die BRAK nicht zu allen Fragen der Konsultation Stellung, sondern sich auf Aussagen und Anregungen zu allgemein verfahrensrechtlichen und Rechtsschutzaspekten beschränkt. So regt sie etwa an, umwelt- und klimabezogene Aspekte im Rahmen der Leistungsbeschreibung bzw. als Ausführungsbedingungen festzulegen, da nur so gewährleistet werden könne, dass Angebote ausgeschlossen werden können, die diese Aspekte nicht berücksichtigen.

Im Kontext der Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren spricht die BRAK sich gegen eine Reduzierung des Nachprüfungsverfahrens auf eine Instanz aus. Das bisherige System mit Vergabekammern als erster Instanz, in denen praktisch erfahrene ehrenamtliche Beisitzer mitwirken, und den Oberlandesgerichten als zweiter Instanz habe sich bewährt. Ferner befasst die BRAK sich noch mit weiteren Aspekten der Konsultation.

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