Videodokumentation von Strafprozessen
Die Diskussion um die geplante Video-Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen findet auch Widerhall in den Medien. LTO und BILD zeigen das Meinungsspektrum und auch den befürwortenden Standpunkt der BRAK.
Während die Anwaltschaft die Pläne des Bundesjustizministers begrüßt, strafgerichtliche Hauptverhandlungen künftig in Ton und Bild aufzuzeichnen, wird dies in Teilen der Justiz anders gesehen. Die BILD zeichnet die verschiedenen Standpunkte nach. Dabei kommt auch der Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Strafprozessrecht, Prof. Dr. Christoph Knauer zu Wort. Er erläutert, welche Vorteile die Videodokumentation hat, betont aber auch, dass die Justiz unbedingt mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden muss, damit das Vorhaben wie vom Gesetzgeber geplant bis 2030 umgesetzt werden kann.
Über die Diskussion um die Video-Dokumentation im Strafprozess berichtet auch LTO. Auch sie reflektiert die Position der BRAK, die diese Forderung bereits seit Jahren erhebt.
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