Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 16/2017 vom 22.09.2017

22.09.2017Newsletter

Digitaler Binnenmarkt

Verordnungsvorschlag zum freien Fluss nicht-personenbezogener Daten

Am 13. September 2017 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zum freien Datenverkehr vorgelegt, der eine Speicherung und Verarbeitung nicht-personenbezogener Daten überall in der EU ermöglichen soll.

Die Verordnung soll ungerechtfertigte Datenlokalisierungsbeschränkungen der Behörden aufheben und so mehr Rechtssicherheit und Vertrauen schaffen. Es soll eine grundsätzliche Datenverfügbarkeit für die zuständigen Behörden gewährleistet werden, die sicherstellen soll, dass Daten zu Regulierungs- und Aufsichtszwecken auch dann zugänglich bleiben, wenn sie in anderen EU-Ländern gespeichert oder verarbeitet werden. Cloud-Anbieter sollen zudem zur Selbstregulierung und Entwicklung von Verhaltenskodizes angehalten werden, um Anbieterwechsel und Rückübertragung von Daten auf eigene IT-Systeme einfacher zu machen. Zudem sollen die Sicherheitsanforderungen für Datenspeicherung und -verarbeitung auch gelten, wenn Unternehmen ihre Daten in einem anderen Mitgliedstaat speichern oder verarbeiten. Außerdem sollen in jedem Mitgliedstaat zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden, die untereinander und mit der Kommission in Verbindung stehen, um die effektive Anwendung der neuen Vorschriften über den freien Fluss von Daten zu gewährleisten.

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Strafrecht

Sonderausschuss des EP zur Terrorismusbekämpfung

Der vom EP durch Beschluss vom 6. Juli 2017 eingesetzte Sonderausschuss zur Bewältigung der Defizite bei der Terrorismusbekämpfung hat am 14. September 2017 seine konstituierende Sitzung durchgeführt, in der die französische Abgeordnete Nathalie Griesbeck (ALDE) zur Vorsitzenden sowie vier Vizevorsitzende gewählt wurden. In dem Ausschuss sind auch fünf Abgeordnete aus Deutschland, darunter Jan Philipp Albrecht (Grüne), Cornelia Ernst (LINKE), Monika Hohlmeier (CSU), Birgit Sippel (SPD) und Christian Ehler (CDU). Das Mandat des Ausschusses beträgt 12 Monate.

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Wirtschaftsrecht

Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs – Vorschlag der Europäischen Kommission

Wie vom Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union angekündigt, hat die Kommission am 13. September 2017 ein Handelspaket veröffentlicht, zu dem auch ein Vorschlag für einen Beschluss über ein Verhandlungsmandat zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten gehört. Nach diesem Vorschlag und den dazugehörigen Verhandlungsrichtlinien soll die Zuständigkeit eines multilateralen Investitionsgerichtshofs derart ausgestaltet werden, dass beide Vertragsparteien eines Handelsabkommens vereinbaren, sich aus dem Abkommen ergebende Streitigkeiten der Gerichtsbarkeit des multilateralen Gerichtshofs zu unterwerfen. Dies entspricht der Forderung der BRAK in ihrer Stellungnahme zur Konsultation zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, nicht für jedes Investitionsschutzabkommen einen eigenen Gerichtshof zu schaffen. Laut den Verhandlungsrichtlinien sollte ferner ein Gericht erster Instanz und eine Rechtsbehelfsinstanz geschaffen werden. Die Mitglieder des Gerichtshofs sollten strengen Anforderungen hinsichtlich ihrer Qualifikation und ihrer Unparteilichkeit unterliegen, eine dauerhafte Vergütung erhalten und in einem objektiven und transparenten Verfahren ernannt werden. Schließlich schlägt die Kommission eine Klausel über die Flexibilität für Anpassungen an eine sich verändernde Mitgliedschaft und internationale Durchsetzungsregeln vor.

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Zivilrecht

EGMR-Urteil zur Überwachung am Arbeitsplatz

Am 5. September 2017 hat der EGMR in der Rechtssache Barbulescu v. Rumänien ein Urteil zur privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz erlassen. Im zugrunde liegenden Fall wurde Herrn Barbulescu, der in einer privaten Firma im Kundenservice arbeitete, gekündigt, da er seinen Arbeitscomputer zu privaten Zwecken genutzt habe. Dies bewies ihm die Firma mit einem 45-seitigen Protokoll seiner Aktivitäten im Internet, in dem unter anderen auch Inhalte von privaten Unterhaltungen zwischen ihm und seiner Verlobten wiedergegeben wurden. Gegen diese Überwachung und die Kündigung legte Herr Barbulescu Klage ein, welche von den rumänischen Gerichten abgelehnt wurde. Begründet wurde dies damit, dass Herr Barbulescu eine Betriebsvereinbarung unterschrieben habe, die besagte, dass PC und Internet nur für Arbeitszwecke genutzt werden dürfen. Der EGMR hat die Überwachung für rechtswidrig erklärt, da sie nicht transparent, verhältnismäßig und auch nicht in diesem Umfang erforderlich gewesen sei. Nach europäischen Standards müsse der Arbeitnehmer im Vorhinein auf die Überwachung hingewiesen werden. Zudem hätte der Arbeitgeber prüfen müssen, ob nicht eine weniger intensive Überwachung möglich gewesen wäre.

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Umsetzung der Mediationsrichtlinie – EP nimmt Bericht an

Am 12. September 2017 hat das EP den Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) angenommen. In diesem wird die Europäische Kommission aufgefordert, die Notwendigkeit zu prüfen, EU-weite Qualitätsstandards für Mediationsdienstleistungen zu entwickeln und die Mitgliedstaaten zu verpflichten, nationale Register für Mediationsverfahren einzurichten. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten einen stärkeren Einsatz für die Durchsetzung von Mediationsverfahren sowie eine verbesserte Bereitstellung von Informationen.

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  • Bericht des EP (September 2017)
  • Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 13/2017

Institutionen

Transparenz, Rechenschaftspflichten und Integrität in den EU-Institutionen – EP nimmt Bericht an

Das Plenum des EP hat am 14. September 2017 den Initiativbericht des deutschen Abgeordneten und Mitglied des Ausschusses für Konstitutionelle Fragen des EP (AFCO) Sven Giegold (Grüne) zu „Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Institutionen" angenommen. Darin fordern die Abgeordneten mehr Transparenz im Legislativverfahren, einschließlich bezüglich der Kontakte der Mitarbeiter der EU-Institutionen mit Interessenvertretern. So sollten Abgeordnete laut Bericht nur Interessenvertreter treffen, die im Transparenzregister - das derzeit vom EP und der Europäischen Kommission betrieben wird - registriert sind. Die Abgeordneten erkennen dabei an, dass in einigen Mitgliedstaaten gesetzliche Vorschriften zu den Regeln der Berufsausübung bestehen, die insbesondere Anwaltskanzleien objektiv daran hindern, sich unter Preisgabe der im Rahmen des Transparenzregisters über ihre Mandanten geforderten Informationen in das Register einzutragen. Daneben sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass auch Treffen der Berichterstatter, Schattenberichterstatter und Ausschussvorsitzenden des EP mit Interessenvertretern zu Dossiers in ihrem Zuständigkeitsbereich veröffentlicht werden. Sie fordern ferner die Kommission auf, Treffen zwischen Kommissionsmitarbeitern, die einen Einfluss auf die Politik haben, und Interessenvertretern offen zu legen. Bisher ist dies nur für Kommissare und Generaldirektoren vorgeschrieben. Auch der Rat und alle ihm zuarbeitenden Gremien sollen sich am Transparenzregister beteiligen.

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Sonstiges

Europäischer Tag der Justiz am 8. November 2017 in Aachen

Am 8. November 2017 findet in Aachen die zentrale Veranstaltung zum Europäischen Tag der Justiz in Deutschland statt. Diese wird vom Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesamt für Justiz durchgeführt. Thema der diesjährigen Veranstaltung ist die grenzüberschreitende Durchsetzung von Rechten bzw. die grenzüberschreitende Verfolgung von Straftaten. Hierzu finden am Nachmittag zwei Fachveranstaltungen, einerseits über die strafrechtliche Zusammenarbeit und andererseits über die EU-Rechtsinstrumente zur Geltendmachung von grenzüberschreitenden Forderungen im Zivil- und Familienrecht, statt.

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Impressum


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Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Barca-Cysique LL.M., RAin Katrin Grünewald LL.M., Natalie Barth
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