Ausgabe 02/2018 vom 25.01.2018
Binnenmarkt
Dienstleistungspaket - Plenum nimmt Bericht zu den Reformempfehlungen an
Das Plenum des EP hat am 18. Januar 2018 den vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EP (IMCO) erarbeiteten Bericht zu den Reformempfehlungen der Europäischen Kommission für die Berufsreglementierung ohne weitere Änderungen und mit überwiegender Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten betonen darin die wesentliche Rolle der freien Berufe in der europäischen Wirtschaft. Sie weisen auch darauf hin, dass für eine Bewertung der Regulierung in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht nur wirtschaftliche, sondern auch darüberhinausgehende Elemente wie die Qualität einer Dienstleistung berücksichtigt werden müssen. Die Abgeordneten erkennen an, dass es grundsätzlich den Mitgliedstaaten obliegt, über die Reglementierung von Berufen zu entscheiden.
Weiterführende Links:
- Entschließung des EP (Januar 2018)
- Reformempfehlungen der Kommission (Januar 2017)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 22/2017, 21/2017, 17/2017
Zivilrecht
Stellungnahme der BRAK zur öffentlichen Konsultation über den Zugang zum Sozialschutz
In ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zu einer möglichen Maßnahme der EU zur Bewältigung der Herausforderungen des Zugangs zum Sozialschutz spricht sich die BRAK für einen obligatorischen (Mindest-)Sozialschutz auf EU-Ebene für Erwerbstätige in atypischen Beschäftigungsformen aus. Damit könnte einem System entgegengewirkt werden, in dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Kosteneinsparung in atypische Beschäftigungsformen wechseln. Für Selbständige hält die BRAK einen obligatorischen Sozialschutz nicht für notwendig. Hingegen sollte ein gestaffeltes Schutzniveau festgelegt werden, das entsprechend der spezifischen Bedürfnisse der Selbständigen geregelt wird. Selbständige sollten ferner selbst entscheiden können, ob sie in eine gesetzliche oder private Versicherung einzahlen, solange sie einer Versicherung angehören.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BRAK Nr. 06/2018 (Januar 2018)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 21/2017, 19/2017, 09/2017
Überarbeitung der Brüssel-IIa-Verordnung – EP stimmt zu
Am 18. Januar 2018 hat das Plenum des EP dem Bericht zum Vorschlag zur Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel-IIa-Verordnung) zugestimmt. Mit dieser Überarbeitung sollen noch bestehende Hindernisse für den freien Verkehr von gerichtlichen Entscheidungen in Familiensachen ausgeräumt und Verfahren einfacher und effizienter gestaltet werden. Außerdem sollen Entscheidungen schneller vollstreckt und das Exequaturverfahren abgeschafft werden. Wie auch die BRAK sprechen sich die Abgeordneten gegen den Wegfall der „perpetuatio fori“ aus, da dies dazu führen könnte, dass Elternteile innerhalb Europas umziehen, um sich einer vorteilhafteren Jurisdiktion zu unterwerfen. Die Abgeordneten befürworten ferner, dass die Parteien in familiären Streitigkeiten bei der Durchführung von Mediation durch die Justiz- und Verwaltungsbehörden unterstützt werden. Dies darf jedoch Rückgabeverfahren nicht übermäßig verlängern oder Opfer von Gewalt verpflichten, an einem Mediationsverfahren teilzunehmen. Die Verordnung soll auf alle Kinder anwendbar sein, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben oder deren gewöhnlicher Aufenthalt nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Darüber hinaus soll die internationale justizielle Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen beteiligten Richtern gefördert und verbessert werden. Als nächstes muss der Rat der EU seine Position festlegen.
Weiterführende Links:
- Bericht des EP (Januar 2018)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 28/2016 (August 2016)
- Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission (Juni 2016)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 21/2017, 11/2017
Steuerrecht
Mehrwertsteuer – Reformvorschläge für mehr Flexibilität der Mitgliedstaaten
Die Europäische Kommission hat am 18. Januar 2018 weitere Vorschläge zur Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten sollen mehr Spielraum bei der Festlegung von Mehrwertsteuersätzen erhalten. Daneben sollen die Kosten, die für kleine und mittlere Unternehmen mit der Mehrwertsteuer verbunden sind, verringert werden. Im Einzelnen schlägt die Kommission vor, die derzeitige Liste von Gegenständen und Dienstleistungen, für die ermäßigte Steuersätze anwendbar sind, durch eine neue Liste von Gütern (wie Waffen, alkoholische Getränke, Glücksspiele und Tabak) zu ersetzen, auf die stets der Normalsatz von 15% oder ein höherer Satz angewandt werden müsste. Daneben soll den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung von ermäßigten Steuersätzen zugesprochen werden. Um einheitliche Wettbewerbsbedingungen für innerhalb der EU tätige Kleinunternehmen zu schaffen und um die Verwaltungslast für diese Unternehmen zu verringern, soll unter anderem ein europaweiter Umsatzschwellenwert von 2 Mio. EUR eingeführt werden, bis zu dem alle steuerbefreiten und nicht steuerbefreiten Kleinunternehmen von Vereinfachungsmaßnahmen profitieren können sollen.
Weiterführende Links:
- Richtlinienvorschlag in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze (Januar 2018)
- Richtlinienvorschlag zu Sonderregelungen für Kleinunternehmen (Januar 2018)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 18/2017
Bürgerrechte
Leitfaden und Toolkit zur Datenschutzgrundverordnung
In Vorbereitung auf das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 hat die Europäische Kommission am 25. Januar 2018 einen Leitfaden sowie ein Online-Tool veröffentlicht, welches Bürgern, Organisationen und Unternehmen dabei helfen soll, die neuen Bestimmungen einzuhalten und richtig zu nutzen. Der Leitfaden fasst die wichtigsten Änderungen, die die Verordnung im Datenschutz vorsieht, zusammen und erklärt allen Akteuren die Vorteile und Chancen, die diese Bestimmungen für den Europäischen Markt mit sich bringen. Bis jetzt haben nur zwei Mitgliedstaaten - darunter Deutschland - die nationalen Datenschutzbestimmungen an die Verordnung angepasst. Die Kommission fordert daher die Mitgliedsstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre nationalen Behörden mit den notwendigen finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet sind, um deren Unabhängigkeit und Effizienz zu gewährleisten. Sie stellt zudem 1,7 Mio EUR für die Finanzierung der Datenschutzbehörden sowie für Schulungen von Datenschutz-Fachkräften bereit.
Weiterführende Links:
- Leitfaden und Online-Tool der Kommission (EN) (Januar 2018)
- Datenschutzgrundverordnung (Mai 2016)
Impressum
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Brüssel, Avenue de Nerviens 85/9, 1040 Brüssel,
Tel.: +32 (0)2 743 86 46, Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl(at)brak(dot)eu
Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Barca-Cysique LL.M., RAin Katrin Grünewald LL.M.,Natalie Barth
© Bundesrechtsanwaltskammer
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