Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 13/2019 v. 28.06.2019

Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren – Richtlinie verabschiedet

28.06.2019Newsletter

Am 13. Juni 2019 hat der Rat dem Richtlinienvorschlag zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht zugestimmt. Das EP hatte diesen bereits am 18. April 2019 angenommen. Die neuen Rechtsvorschriften müssen nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und treten dann am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Nach der Richtlinie wird die Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen künftig online erfolgen, auch Dokumente können online eingereicht werden.

Für Deutschland beziehen sich die Regelungen zur Online-Gründung nur auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Von der Richtlinie unberührt bleiben die nationalen materiellen Anforderungen an die Gründung von Gesellschaften oder die Geschäftsfähigkeit. Auch nationale Regelungen zur Beteiligung von Notaren oder Rechtsanwälten an entsprechenden Verfahren bleiben unberührt, sofern die Verfahren online abgewickelt werden können.

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