Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 9/2019 v. 03.05.2019

Digitale Werkzeuge und Verfahren – Zustimmung EP

03.05.2019Newsletter

Das EP hat am 17. April 2019 der am 4. Februar 2019 erfolgten politischen Einigung über den Richtlinienvorschlag zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht zugestimmt.

Ziel der Richtlinie ist es, Verfahren einzurichten, mit denen die Gründung von Gesellschaften sowie die Eintragung von Zweigniederlassungen online erfolgen sowie Dokumente online eingereicht werden können. Für Deutschland beziehen sich die Regelungen zur Online-Gründung nur auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Anhang IIA der Richtlinie). Nationale Regelungen zur Beteiligung von Notaren oder Rechtsanwälten an entsprechenden Verfahren bleiben unberührt, sofern die Verfahren online abgewickelt werden können. Nach dem sog. Einmalprinzip muss ein Unternehmen die gleichen Informationen nur einmal an die Behörden übermitteln. Die von den Unternehmen eingereichten Dokumente werden von den nationalen Registern in maschinenlesbarer und durchsuchbarer Form gespeichert und untereinander ausgetauscht.

Notwendig ist noch eine formale Zustimmung durch den Rat, damit die Richtlinien im EU- Amtsblatt bekannt gemacht werden können.

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