Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 13/2019 v. 28.06.2019

Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen – Richtlinie verabschiedet

28.06.2019Newsletter

Am 13. Juni 2019 hat der Rat den Richtlinienvorschlag über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union angenommen. Das EP hatte dieser bereits am 16. April 2019 zugestimmt. Die neuen Rechtsvorschriften müssen nunmehr noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und treten dann am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Von der Richtlinie erfasst werden Arbeitnehmer in sog. atypischen Beschäftigungsverhältnissen, d.h. Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit mehr als drei Stunden pro Woche über vier Wochen, d.h. über 12 Stunden pro Monat, beträgt. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitnehmer zwischen dem ersten Arbeitstag und spätestens siebten Kalendertag nach Arbeitsbeginn schriftlich über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Weiterhin werden Mindestrechte für Arbeitnehmer festgelegt. So kann gleichzeitig eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen werden. Die Probezeit ist auf höchstens sechs Monate zu begrenzen.

Weiterführende Links: