Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 9/2019 v. 03.05.2019

Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen – Zustimmung EP

03.05.2019Newsletter

Am 16. April 2019 hat das EP der am 7. Februar 2019 erfolgten politischen Einigung über den Richtlinienvorschlag über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union zugestimmt.

Mit der Richtlinie soll als ein Teil der europäischen Säule sozialer Rechte auf die aktuellen Herausforderungen reagiert werden, die sich aus der demographischen Entwicklung, der Digitalisierung sowie neuen Beschäftigungsformen, insbesondere Arbeitnehmern in sog. atypischen Beschäftigungsverhältnissen, ergeben. So werden Mindestrechte bei Anstellungen auf Abruf, auf Grundlage von Gutscheinen oder bei Online-Plattformen wie Uber oder Deliveroo geschaffen, sofern sie die Schwelle von 3 Arbeitsstunden pro Woche und 12 Arbeitsstunden pro 4 Wochen durchschnittlich überschreiten. Alle Beschäftigten müssen vom ersten Tag an, in Ausnahmefällen spätestens am siebten Tag, über die wesentlichen Aspekte ihres Arbeitsvertrags informiert werden. Sie dürfen nicht gehindert werden, zusätzlich bei anderen Arbeitgebern zu arbeiten. Die Probezeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Schließlich müssen Arbeitgeber kostenlose, verpflichtende Weiterbildungen anbieten.

Notwendig ist noch eine formale Zustimmung durch den Rat, damit die Richtlinie im EU- Amtsblatt bekannt gemacht werden kann.

Weiterführende Links: