Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 09/2018 vom 17.05.2018

17.05.2018Newsletter

Zivilrecht

Stellungnahme der BRAK zum Richtlinienvorschlag über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen

In ihrer Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen begrüßt die BRAK grundsätzlich die mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele, sichere und verlässliche Beschäftigung bei gleichzeitiger Wahrung einer Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes zu erreichen. In diesem Zusammenhang begrüßt sie insbesondere das mit der Richtlinie verfolgte Ziel, sowohl für eine verbesserte Transparenz der Arbeitsbedingungen als auch eine Stärkung des Rechtsschutzes ihrer Einhaltung zu sorgen, um damit der in atypischen Formen der Beschäftigung häufig anzutreffenden Instabilität durch arbeitsrechtliche Mindeststandards entgegenzuwirken.

Erhebliche Bedenken äußert die BRAK aber bezüglich der vorgesehenen Vermutungsregel für den Fall einer fehlenden oder unzureichenden Unterrichtung der Beschäftigten zu ihren Arbeitsbedingungen.

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Digitaler Binnenmarkt

Öffentliche Konsultation zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte

Am 2. Mai 2018 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation über Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Bekämpfung illegaler Online-Inhalte veröffentlicht. Ziel ist es, effektiver gegen terroristische Inhalte, Aufstachelung zu Hass und Gewalt, Material über sexuellen Missbrauch von Kindern sowie gefälschte Produkte oder Urheberechtsverletzungen vorzugehen.

Die Konsultation baut auf den im März veröffentlichten Empfehlungen der Kommission über wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten auf. Die Konsultation kann bis zum 25. Juli 2018 beantwortet werden.

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Berufsrecht

5. Anti-Geldwäscherichtlinie verabschiedet

Am 14. Mai 2018 hat der Rat der EU die 5. Anti-Geldwäscherichtlinie formell angenommen. Die Richtlinie sieht fünf große Neuerungen vor. Dies sind die Stärkung der Transparenz für E-Geldprodukte durch Senkung der Schwellenbeträge, für die keine Identitätsangabe erforderlich ist, die Einbeziehung von Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen in den Geltungsbereich der 4. Geldwäscherichtlinie, verstärkte Sorgfaltspflichten in Bezug auf Länder mit hohem Risiko, der Ausbau der Befugnisse der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIUs) sowie die Schaffung von mehr Transparenz in Bezug auf wirtschaftliche Eigentümer. Für Anwälte gilt nun, dass die zentralen Meldestellen auch anlasslos Anfragen an eine Anwaltskanzlei senden können. Die Richtlinie muss innerhalb von 18 Monate nach deren Inkrafttreten umgesetzt werden.

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Asylrecht

EuGH-Urteil - Pflicht zur Prüfung eines Antrags auf Familienzusammenführung bei Einreiseverbot

Mit Urteil vom 8. Mai 2018 hat der EuGH entschieden, dass die Behörden eines EU-Mitgliedstaats den Antrag eines Drittstaatsangehörigen auf Familienzusammenführung mit einem Unionsbürger selbst dann prüfen müssen, wenn gegen den Antragsteller ein Einreiseverbot verhängt wurde.

Vorliegend wurde gegen mehrere Drittstaatsangehörige, die in Belgien wohnten, die Rückkehr in ihr jeweiliges Herkunftsland angeordnet und ein Einreiseverbot verhängt. Einige dieser Beschlüsse wurden mit einer Gefahr für die öffentliche Ordnung begründet. Die Betroffenen stellten im Anschluss Anträge auf Aufenthaltsgewährung auf der Grundlage verschiedener familiärer Beziehungen zu Unionsbürgern. Die belgischen Behörden lehnten die Bearbeitung dieser Anträge mit der Begründung der bestehenden Einreiseverbote ab.

Der EuGH erklärt hierzu, dass die fehlende Prüfung des Antrags auf Familienzusammenführung in der Praxis dazu führen kann, dass der Unionsbürger aufgrund des Bestehens eines familiären Abhängigkeitsverhältnisses zwischen ihm und dem Drittstaatsangehörigen de facto dazu gezwungen wird, das Unionsgebiet für einen Zeitraum zu verlassen, um den Drittstaatsangehörigen zu begleiten und somit die praktische Wirksamkeit seiner Unionsbürgerschaft beeinträchtigt wird. Der EuGH stellt ferner klar, dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob ein derartiges Abhängigkeitsverhältnis besteht. Bei Erwachsenen kommt ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht nur in außergewöhnlichen Fällen in Betracht, in denen der Betroffene keinesfalls von dem Familienangehörigen getrennt werden darf, von dem er abhängig ist.

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Institutionen

Konsultation zur Zukunft Europas

Die Europäische Kommission hat am Europatag, dem 9. Mai 2018, die EU-Bürger aufgerufen, an einer öffentlichen Konsultation zur Zukunft Europas teilzunehmen. Die Konsultation ist Teil der im März 2017 mit der Veröffentlichung des Weißbuchs zur Zukunft Europas angestoßenen Debatte über die zukünftige Gestaltung der EU mit 27 Mitgliedstaaten. Die Konsultation umfasst zwölf Fragen zu den Erwartungen der Bürger an die zukünftige EU-Politik. Die Kommission plant, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht über die Entwicklung der Zukunftsdebatte vorzustellen.

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