Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2019 v. 04.10.2019

Geldwäschebekämpfung – Entschließung des EP

Das Europäische Parlament hat am 18. September 2019 in einer Entschließung die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die bereits beschlossenen Regeln zur Geldwäschebekämpfung in nationales Recht umzusetzen.

04.10.2019Newsletter

Die Entschließung zielt insbesondere auf die vierte und die fünfte Geldwäscherichtlinie, deren Umsetzungsfrist derzeit noch läuft, sowie auf die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche ab. Bezug genommen wird unter anderem auf das am 24. Juli angenommene Paket der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Geldwäsche, in dem Schwachstellen bei der Umsetzung dieser Richtlinien aufgezeigt wurden. Auch die Abgeordneten zeigen sich besorgt angesichts des Stands der mangelhaften Umsetzung der Richtlinien und begrüßten daher die Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission gegen einige Mitgliedstaaten wegen der vierten Geldwäsche-Richtlinie eingeleitet hat.

Als größte Probleme für die Ermittler von Finanzkriminalität identifiziert die Entschließung schlechte Kooperation und mangelnden Informationsaustausch. So sei weiterhin der zersplitterte Regelungs- und Aufsichtsrahmen im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Anbetracht der ständig zunehmenden grenzüberschreitenden Vorgänge in der Union besorgniserregend und lasse Zweifel an seiner Eignung aufkommen.

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