Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 7/2019 v. 05.04.2019

Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus betreffend den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten - Stellungnahme der BRAK

05.04.2019Newsletter

Die BRAK bewertet in ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur EU-Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus betreffend den Zugang zu Gerichten sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten die derzeitigen Möglichkeiten von Einzelpersonen, sich am Entscheidungsfindungsprozess bei umweltbezogenen Entscheidungen der EU zu beteiligen sowie eine interne Überprüfung von entsprechenden EU- Entscheidungen zu erlangen, kritisch.

Gleiches gilt für das Recht von Einzelpersonen, Entscheidungen vor den EuGH zu bringen, was insbesondere an den engen Voraussetzungen für die Zulässigkeit liegt. Der Mechanismus, der nationalen Gerichten die Beantragung eines Urteils über eine EU- Handlung beim EuGH ermöglicht, wird für die Ober- und Bundesgerichte als zufriedenstellend, bei den Untergerichten jedoch als problematisch angesehen. Zudem kritisiert die BRAK auch hier die Dauer und die Kosten der Verfahren.

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