Verbandsklagen – Entschließung des EP
Das EP hat am 26. März 2019 den Bericht seines Rechtsausschusses (JURI) zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über repräsentative Maßnahmen zum Schutz der gemeinsamen Interessen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Unterlassungsrichtlinie) in erster Lesung angenommen. Damit bekräftigt das EP vor Ablauf der Legislaturperiode seinen Standpunkt zu dem Richtlinienvorschlag, der inhaltlich unverändert dem Bericht des Rechtsausschusses (JURI) vom 6. Dezember 2018 entspricht.
Es werden strengere Kriterien für die sog. qualifizierten Einrichtungen gefordert, die allein klagebefugt sein sollen. Rechtsanwälte sollen nicht klageberechtigt sein. Die qualifizierten Einrichtungen sollen auf Unterlassung sowie Leistung mit konkreten Abhilfemaßnahmen wie z.B. Schadensersatz klagen können, die Feststellung einer Rechtsverletzung soll dagegen nicht erwirkt werden können. Die BRAK sieht Klagen auf Leistung als problematisch an. Von der BRAK begrüßt wird die vorgeschlagene Streichung einer Klagemöglichkeit betreffend Bagatellschäden sowie die nunmehr vorgeschlagene Erstreckung der Bindungswirkung von Vergleichen auf alle Betroffenen. Das EP hatte bereits am 12. Dezember 2018 ein Verhandlungsmandat zur Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen erteilt. Da der Rat seine Verhandlungsposition bisher noch nicht festgelegt hat, wird das Verfahren in die nächste Legislaturperiode übergehen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (März 2019)
- Entschließung des EP (März 2019)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 30/2018 (September 2018)
- Richtlinienvorschlag der Kommission über Verbandsklagen (April 2018)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 20/2018, 19/2018, 18/2018