FAQ zu EuGH-Urteil zu EU-US Datenschutzschild veröffentlicht – EDSA
Am 24. Juli 2020 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zum EuGH-Urteil zum EU-US Datenschutzschild („Privacy shield“) veröffentlicht.
Hintergrund ist das in der Rechtssache C-311/18 getroffene Urteil des EuGH vom 16. Juli 2020, mit dem im Rechtsstreit zwischen dem Österreicher Max Schrems und Facebook Irland die Vereinbarung zum transatlantischen Datenschutz, das sogenannte Privacy-Shield-Abkommen zwischen den USA und der EU, für ungültig erklärt wurde. Der EDSA hat dabei zwölf Fragen und Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Datentransfer in Länder außerhalb der EU gesammelt und versucht dabei auf besonders relevante Punkte in diesem Zusammenhang einzugehen. Dabei betont er, dass im Zusammenhang mit dem Urteil keine Schonfrist bestehe, innerhalb der es möglich sei, weiterhin Daten in die zu USA übermitteln, ohne davor die Rechtsgrundlage für die Übermittlung prüfen zu müssen. Der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass Standardvertragsklauseln in der Regel immer noch für die Übermittlung von Daten in einen Drittstaat verwendet werden können, dass es in diesem Fall jedoch in der Verantwortung des Datenexporteurs und des Datenimporteurs liegt, zu beurteilen, ob das vom EU-Recht geforderte Schutzniveau in dem betreffenden Drittstaat eingehalten wird.
Weiterführende Links:
- FAQ des EDSA (Juli 2020)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 13/2020