Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 02/2021

Leitlinien zu Beispielen von Benachrichtigungen bei Datenschutzverletzungen – EDSA

21.01.2021Newsletter

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 14. Januar 2021 Leitlinien zu Beispielen von Benachrichtigungen bei Datenschutzverletzungen veröffentlicht und führt dazu eine öffentliche Konsultation durch.

Die Leitlinien sollen dazu beitragen, die in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgelegten Bestimmungen, dass im Falle des Auftretens einer Datenschutzverletzung, die kompetente nationale Aufsichtsbehörde sowie in bestimmten Fällen auch jene, deren persönliche Daten betroffen sind, zu informieren sind, zu konkretisieren. Das Ziel der Leitlinien ist es, den Datenverantwortlichen bei der Entscheidung zu helfen, wie sie mit Datenschutzverletzungen umgehen und welche Faktoren bei der Risikobewertung zu berücksichtigen sind. Dabei soll auf den bereits veröffentlichten Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe vom Oktober 2017 aufgebaut werden und die praktischen Erfahrungen der Datenverantwortlichen und Aufsichtsbehörden miteinbezogen werden. Interessenträger haben bis zum 2. März 2021 die Gelegenheit, sich an der öffentlichen Konsultation des EDSA zu beteiligen.

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