Untersuchungshaft als Rechtsstaatlichkeitsindikator – Fair Trials
Die Inhaftierung von Personen, welche auf ihre Verurteilung warten, stelle einen schwerwiegenden Eingriff in deren Rechte dar und dürfe nur als letztes Mittel in verhältnismäßiger Weise erfolgen. Dort, wo eine solche Inhaftierung unnötigerweise erfolge, haben andere Rechtsstaatlichkeitsmechanismen versagt. Gerade infolge des pandemiebedingt eingeschränkten Zugangs zu Haftanstalten seien die betroffenen Personen auch in ihren Verteidigungsrechten eingeschränkt. Fair Trials fordert die Mitgliedstaaten dringend dazu auf, ihre Verfahren zu überdenken und Alternativen anzuwenden. Der Zugang zum Gericht, eine angemessene juristische Fallbeurteilung und Verteidigungsrechte müssen ferner als Kriterien in den Rechtsstaatlichkeitsbericht der Kommission einfließen.
Weiterführender Link:
- Briefing von Fair Trials (EN) (Mai 2021)