Geldwäschepräventionstraining für die Anwaltschaft – CCBE
Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) führt am 28. Juni 2021 ein Geldwäschetraining für die Anwaltschaft durch.
Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) führt am 28. Juni 2021 ein Geldwäschetraining für die Anwaltschaft durch. Interessierte Anwältinnen und Anwälte werden darum gebeten, sich bis zum 17. Juni 2021 an das Brüsseler Büro der BRAK zu wenden.
Behandelt werden u.a. der risikobasierte Ansatz, Sorgfaltspflichten im Hinblick auf den Mandanten, Meldepflichten, Sanktionen und die anwaltliche Vertraulichkeit in der Geldwäschebekämpfung. Da sich das Angebot an Anwälte aus allen EU-Mitgliedstaaten richtet, liegen dem Kurs nicht nationale Gesetze, sondern Europarecht, insbesondere die EU-Geldwäscherichtlinie, zugrunde. Der Kurs findet online in englischer Sprache statt und ist auf eine Dauer von drei bis vier Stunden angelegt. Eine Teilnahmegebühr gibt es nicht.
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