Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – KOM
Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2021 ein Paket von Gesetzesvorschlägen zur Geldwäschebekämpfung vorgelegt.
Dieses besteht aus einem Vorschlag zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung (AMLA), einem Vorschlag zur Überarbeitung der Geldwäscherichtlinie, einer Verordnung, welche einen Teil der Regelungen darunter die Bereiche Kunden Sorgfaltspflichten und wirtschaftliches Eigentum, enthalten soll sowie eine überarbeitete Fassung der Geldtransferverordnung von 2015.
Die neue Behörde soll direkte Eingriffsbefugnisse im Finanzsektor haben, im nicht-Finanzsektor soll sie unter bestimmten Voraussetzungen aber auch tätig sein können. Vorgesehen ist zudem eine Bargeldobergrenze i.H.v. 10.000 €. Auch neue Regeln zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten sind vorgesehen. Die Kommission konsultiert nun bis zum 16. September 2021 über ihre Vorhaben. Unmittelbare Auswirkungen hätten die Vorhaben auch für die Anwaltschaft in Deutschland, sollten sie in dieser Form geltendes Recht werden. Die BRAK hat die Kommission schon in der Konsultationsphase mehrfach auf die Bedeutung anwaltlicher core values und der Selbstverwaltung hingewiesen, sie wird sie einer eingehenden Überprüfung unterziehen und kritische Punkte in einer Stellungnahme anbringen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (Juli 2021)
- Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Juli 2021)
- Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Juli 2021)
- Sechste Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (EN) (Juli 2021)
- Überarbeitete Fassung der Geldtransfer-Verordnung (Juli 2021)
- Konsultationen der Kommission (Juli 2021)