Stellungnahme zu KI – BRAK
Die BRAK hat am 31. August 2021 zum Vorschlag für eine Verordnung der Europäischen Kommission zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union Stellung genommen.
Die BRAK begrüßt dabei den Regulierungsvorschlag der Kommission als weltweit ersten und mutigen Versuch, einen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, den Betrieb und auch die im Rahmen beruflicher Tätigkeiten erfolgende Nutzung künstlicher Intelligenz durch Private ebenso wie durch staatliche Behörden zu schaffen und dabei den Schutz der von KI-Systemen Betroffenen in den Fokus zu nehmen. Die Zukunft ist digital, davon sind Anwaltschaft und Rechtsdienstleistungen nicht ausgeschlossen. Es wird daher erwartet, dass nach Lösungen gesucht wird, wie bewährte rechtsstaatliche Prinzipien mit den Vorteilen moderner Kommunikation im Interesse der Rechtsuchenden und eines funktionierenden Rechtsstaats in der digitalen Welt verbunden werden können. Dem trägt nach Ansicht der BRAK der Verordnungsentwurf durchweg Rechnung. Dennoch werden an einzelnen Stellen im weiteren legislativen Prozess Nachschärfungen gefordert.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BRAK Nr. 52 (August 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 09/2021