Gesetzespaket zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit – KOM
Die Europäische Kommission hat am 8. Dezember 2021 drei Gesetzesvorschläge im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit, neue Bestimmungen für den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie überarbeitete Regelungen für den automatisierten Datenaustausch gemäß dem Prüm-Rahmen.
Letzterer soll künftig auch den Austausch von Gesichtsbildern ermöglichen. Er sieht zudem die Einrichtung eines zentralen Routers vor, an den die nationalen Datenbanken angeschlossen sein sollen. Die Empfehlung zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit soll gemeinsame Standards für ebendiese vorsehen. Die Richtlinien über die Verfahrensrechte, u.a. über den Zugang zum Rechtsbeistand, sollen dadurch nicht berührt werden. Für den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden sind u.a. zentrale Kontaktstellen vorgesehen.
Bedarf für die verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit gibt es im Raum ohne Binnengrenzen, in welchem auch Kriminelle zunehmend länderübergreifend tätig sind.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (Dezember 2021)
- Vorschlag für eine Empfehlung für eine verbesserte operative Zusammenarbeit (Dezember 2021)
- Vorschlag für eine Richtline über den operativen polizeilichen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten (EN) (Dezember 2021)
- Vorschlag „Prüm II“ (EN) (Dezember 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 16/2020