Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 1/2022

Briefkastenfirmen und Mindeststeuersätze – KOM

Die Europäische Kommission hat am 22. Dezember 2021 einen Gesetzesvorschlag zur Regulierung von Briefkastenfirmen veröffentlicht. Ebenfalls vorgelegt wurde ein Vorschlag über die Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen.

20.01.2022Newsletter

Die Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung soll zur Regulierung der Briefkastenfirmen nun ein weiteres Mal überarbeitet werden. Der Vorschlag enthält insbesondere ein Indikatorensystem zur Feststellung, ob ein Unternehmen Substanz aufweist oder nur auf dem Papier existiert. Diese beinhaltet drei sogenannte Gateways. Entspricht das Unternehmen den Voraussetzungen des ersten Gateways, so passiert es dieses und es muss auch das zweite geprüft werden, entsprechendes gilt für das dritte Gateway. Die Unternehmen, welche alle drei Gateways passieren, unterliegen zusätzlichen Meldepflichten, u.a. zu ihren Bankkonten sowie der steuerlichen Ansässigkeit der Geschäftsführer und verlieren Steuervorteile.

Der Vorschlag für eine Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen soll die entsprechende OECD - Vereinbarung umsetzen. Eingeführt werden soll ein globaler Mindeststeuersatz von 15% für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen €.

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