Strafrechtliche Maßnahmen angesichts der russischen Aggression – KOM
Die Europäische Kommission hat am 25. Mai 2022 ein Maßnahmenpaket vorgestellt, welches unter anderem die Einstufung der Umgehung von EU-Sanktionen als EU-Straftat vorsieht. Dafür legte sie einen entsprechenden Vorschlag für einen Ratsbeschluss vor.
Dadurch könnten EU-weit gemeinsame Mindeststandards für Straftaten und Strafen festgelegt werden, wodurch erleichtert würde, Verstöße gegen restriktive Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und zu ahnden.
In einer Mitteilung vorgestellt wurde zudem eine mögliche künftige Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen. Diese soll die Mitwirkung an Handlungen oder Tätigkeiten, mit denen direkt oder indirekt versucht wird, die restriktiven Maßnahmen zu umgehen, umfassen. Nach Annahme des Ratsbeschlusses wird die Kommission einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegen.
Ebenfalls vorgelegt hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten. Damit sollen das Mandat der Vermögensabschöpfungsstellen und die Möglichkeiten zur Einziehung von Vermögenswerten ausgeweitet sowie Vermögensverwaltungsstellen in allen EU-Mitgliedstaaten eingerichtet werden.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (Mai 2022)
- Vorschlag der Kommission für einen Ratsbeschluss (EN) (Mai 2022)
- Mitteilung der Kommission (EN) (Mai 2022)
- Richtlinienvorschlag über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (EN) (Mai 2022)