Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 14/2022 v. 20.07.2022

Rechtsstaatlichkeit in der EU und Deutschland; Konvention zum Anwaltsberuf; Professor darf Hochschule vertreten; Europäischer Haftbefehl und beiderseitige Strafbarkeit; Untersuchungshaft in der EU; Steuergestaltung und Professional Enablers; Konsultation Zwangslizenzen; Kompromiss zum Digital Markets Act gebilligt; Asyljahresbericht

20.07.2022Newsletter
  • Am 13. Juli 2022 wurde der diesjährige Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission nebst Länderberichten und erstmals auch länderspezifischen Empfehlungen veröffentlicht, welche sich auch mit dem Pakt über den Rechtsstaat und Ressourcen für das Justizsystem befassen, ein Punkt, welchen auch die BRAK in ihrem Beitrag aufgegriffen hatte.
  • Die BRAK hat sich Anfang Juli 2022 zur geplanten Konvention des Europarates über den Anwaltsberuf in einer kurzen Stellungnahme geäußert und geht dabei insbesondere auf die Definition des Anwalts ein.
  • Der EuGH urteilte am 14. Juli 2022 in der Rechtssache C-110/21 P | Universität Bremen / REA, dass ein Professor der Rechtswissenschaften seine Universität vor dem Gericht und dem Gerichthof der Europäischen Union vertreten kann.
  • Die Europäische Kommission führte eine gezielte Konsultation im Hinblick auf ihre Initiative zur Untersuchungshaft durch, die BRAK hat sich daran beteiligt. Der Kommission geht es darum, insbesondere sicherzustellen, dass die nationalen Praktiken die internationalen Standards des Europarates erfüllen, um das gegenseitige Vertrauen und damit die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu wahren.
  • Die Europäische Kommission führt derzeit eine Sondierung sowie eine öffentliche Konsultation zu ihrer Initiative gegen die Aktivitäten sog. Enablers im Bereich Steuerumgehung und aggressive Steuerplanung durch. Beide Befragungen enden am 12. Oktober 2022.
  • Die Europäische Kommission führt derzeit bis zum 29. September 2022 eine öffentliche Konsultation über den Rahmen für Zwangslizenzierung in der EU durch. Die BRAK hatte sich bereits an der vorbereitenden Sondierung mittels Stellungnahme beteiligt.
  • Der Rat hat am 18. Juli 2022 nach dem EP den Trilog-Kompromiss über den Rechtsakt über digitale Märkte angenommen. Durch die neue Verordnung sollen besonders große Internetplattformanbieter davon abgehalten werden, ihre Marktmacht zu missbrauchen.
  • Im Juni hat die Europäische Asylbehörde EUAA ihren jährlichen Asylbericht veröffentlicht. Dieser setzt sich auch mit den Möglichkeiten rechtlicher Beratung Asylsuchender auseinander.