Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2022

Professor darf Hochschule vertreten – EuGH

Der EuGH urteilte am 14. Juli 2022 in der Rechtssache C-110/21 P | Universität Bremen / REA, dass ein Professor der Rechtswissenschaften seine Universität vor dem Gericht und dem Gerichthof der Europäischen Union vertreten kann.

20.07.2022Newsletter

Dies soll auch gelten, wenn er als Projektleiter und Koordinator mit dem streitgegenständlichen Projekt befasst ist. Im Ausgangsfall ging es um die Universität Bremen, welche für ein Projekt aus EU-Mitteln Fördergelder beantragt hatte, was aber abgelehnt wurde. Dagegen hatte die Universität beim Gericht der EU geklagt, was als offensichtlich unzulässig abgelehnt wurde, da die Klageschrift vom Leiter des betroffenen Projekts unterzeichnet war. Die Voraussetzung der anwaltlichen Unabhängigkeit sei nicht erfüllt.

Dem widersprach der EuGH. Er setzte sich mit dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Hochschullehrers auseinander, welches gerade nicht dem Arbeitsverhältnis eines Syndikusrechtsanwaltes entspreche. Der Professor sei nicht nur als Lehrkraft, sondern auch als Vertreter von Einzelnen vor den Unionsgerichten unabhängig, die Vertretung vor Gericht gehöre gerade nicht zu seinen Aufgaben als Hochschullehrer und hänge daher nicht mit seiner Tätigkeit an der Universität zusammen. Er sei auch nicht weisungsgebunden. Die gemeinsamen Interessen mit der Universität führten nicht dazu, dass er die Vertretung nicht ordnungsgemäß wahrnehmen könnte.

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