Dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Familienangehörige aus Drittstaaten möglich – EuGH
Im Urteil vom 7. September 2022 hat der EuGH festgestellt, dass ein Drittstaatsangehöriger als Familienmitglied eines EU-Bürgers unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthaltstitel haben kann.
Im Verfahren des vorlegenden Bezirksgerichts Den Haag hatte eine ghanaische Frau gegen die Nichtgewährung eines langfristigen Aufenthaltsrechts durch die niederländischen Behörden geklagt. Sie hatte sich auf Grundlage eines von ihrem minderjährigen niederländischen Sohn gemäß Artikel 20 AEUV (Unionsbürgerschaft) abgeleiteten Aufenthaltsrechts rechtmäßig fünf Jahre in den Niederlanden aufgehalten.
Entgegen der Rechtsmeinung des befassten Generalanwalts entschied der EuGH, dass in solchen Fällen kein „ausschließlich vorübergehender“ Aufenthalt gemäß der einschlägigen Richtlinie 2003/109/EG vorliegt. Daraus folgt, dass bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen, wie etwa fester Einkünfte, dem Bestehen einer Krankenversicherung und dem Erfüllen von möglichen Integrationsanforderungen, ein unionsrechtlicher Anspruch auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besteht.
Weiterführende Links:
- Urteil des EuGH (September 2022)
- Presseerklärung des EuGH (September 2022)