Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 16/2022 v. 15.09.2022

Stellungnahme des EP zum KI-Gesetz; Studie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern; Fahrplan zum Migrations- und Asylpaket verabschiedet; Dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Familienangehörige aus Drittstaaten möglich; Bewertung der reformierten EU-Grenzschutzagentur; Diskriminierung wegen sexueller Ausrichtung im Arbeitsrecht; Darlehen auf Fremdwährung;

15.09.2022Newsletter
  • Der Rechtsausschuss (JURI) des EP hat am 5. September 2022 seine Stellungnahme zu dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über die Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) angenommen.
  • Am 7. September 2022 haben sich das EP und Vertreter von fünf Mitgliedstaaten, die nacheinander die EU-Ratspräsidentschaft innehaben, auf einen Fahrplan verständigt, der eine Verhandlung und Verabschiedung des Migrations- und Asylpakets noch in dieser Legislaturperiode ermöglichen soll.
  • Die Europäische Kommission führt derzeit eine Sondierung zur Vorbereitung ihrer Bewertung der Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache (vormals Frontex) durch. Bewertet werden sollen insbesondere die Aufgabenerfüllung und Leistungen der Agentur seit der Ausdehnung ihres Mandats im Jahr 2019.
  • Die Generalanwältin Tamara Ćapeta vertritt in ihren Schlussanträgen die Ansicht, dass die Richtlinie für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78/EG) anwendbar ist, wenn der Abschluss eines Vertrags mit einem Selbständigen wegen dessen sexueller Ausrichtung abgelehnt wurde.
  • Der EuGH hat am 8. September 2022 entschieden, dass nationale Gerichte eine missbräuchliche Umrechnungsklausel bei einem Darlehen auf Fremdwährung nicht durch eine dispositive Vorschrift des nationalen Rechts ersetzen können, wenn der Verbraucher widerspricht.