Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2022

Bekämpfung des gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betruges – KOM

Die Europäische Kommission hat im September ihren zweiten Umsetzungsbericht zur Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug veröffentlicht. Der Bericht sieht einen Mehrwert in der Richtlinie, weist jedoch auch auf Verbesserungsbedarf in der nationalen Umsetzung hin.

30.09.2022Newsletter

Die Richtlinie wurde im Juli 2017 angenommen, sie legt gemeinsame Mindeststandards für das Strafrecht der Mitgliedstaaten fest. Dabei handelt es sich um Definitionen, Strafen und Verjährungsfristen, welche für bestimmte Straftaten harmonisiert werden. Die wichtigsten Bestimmungen wurden dem Bericht zufolge von allen Mitgliedstaaten umgesetzt.

Jedoch muss die Umsetzung verbessert werden, damit die Verantwortlichkeit juristischer und natürlicher Personen und die Verhängung von Sanktionen gegen sie gewährleistet sind. Ferner müssen Bemühungen intensiviert werden, die Bestimmungen über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Verjährungsfristen ordnungsgemäß umzusetzen. Beispielsweise bieten die von den Mitgliedstaaten gem. Art. 18 Abs. 2 jährlich vorgelegten statistischen Angaben derzeit keine ausreichende Beweisgrundlage, um endgültige Schlussfolgerungen zu ziehen.

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