Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 17/2022 v. 30.09.2022

Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU; Richtlinie zur verantwortungsbewussten privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten; Deutsche Regel zur Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig; Schritte gegen Europol-Verordnung; Bekämpfung des gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betruges; Verordnung zum Schutz vor Cyberangriffen; Richtlinienentwurf zu KI und Haftung; Lage der Grundrechte in der Union 2020/2021; Verbot von mit Zwangsarbeit hergestellten Produkten

30.09.2022Newsletter
  • Das EP hat am 14. September 2022 die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU angenommen. Mithilfe der Richtlinie sollen die Arbeits- und Lebensbedingungen insbesondere benachteiligter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU verbessert werden.
  • Der EuGH hat mit Urteil vom 20. September 2022 in den verbundenen Rechtssachen SpaceNet (C-793/19) und Telekom Deutschland (C-794/19) entschieden, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Kommunikationsdaten von Bürgerinnen und Bürgern dürfen anlasslos nicht gespeichert werden.
  • Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat rechtliche Schritte gegen die neue Europol-Verordnung unternommen, da diese die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit des EDSB gefährde.
  • Die Europäische Kommission hat im September ihren zweiten Umsetzungsbericht zur Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug veröffentlicht. Der Bericht sieht einen Mehrwert in der Richtlinie, weist jedoch auch auf Verbesserungsbedarf in der nationalen Umsetzung hin.
  • Die Europäische Kommission hat am 15. September 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Cyber-Widerstandsfähigkeit veröffentlicht. Ziel ist, ein hohes Niveau an Sicherheit für digitale Produkte wie z. B. Computer, Telefone, Autos oder Kühlschränke zu gewährleisten und damit Verbraucher und Unternehmen besser vor Cyberangriffen zu schützen.
  • Die Europäische Kommission hat am 28. September 2022 jeweils einen Entwurf zu einer Haftungsrichtlinie zu Künstlicher Intelligenz (KI) und Haftung (AI Liabilty Directive) und zur Modernisierung der Produkthaftungsrichtlinie (85/373/EWG) erlassen.
  • Das EP hat am 15. September 2022 in einer Entschließung die Lage der Grundrechte in der Union in den Jahren 2020 und 2021 umfassend dargelegt. Mitgliedsstaaten und EU seien insbesondere durch die negativen Auswirkungen der Covid19-Pandemie aufgerufen, europäische Grundwerte zu verteidigen.
  • Die Europäische Kommission hat am 14. September 2022 eine Verordnung über ein Verbot des Inverkehrbringens von Produkten auf den EU-Markt, die ganz oder teilweise mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, vorgeschlagen. Damit sollen grundlegende Arbeitnehmerrechte weltweit gestärkt werden.