Unabhängige Untersuchung von Vorwürfen von Racial Profiling notwendig – EGMR
Der EGMR hat sich am 19. Oktober 2022 in der Rechtssache Basu gegen Deutschland mit Racial Profiling durch Polizeibeamte befasst. Er stellte fest, dass mangels unabhängiger effektiver Untersuchung entsprechender Vorwürfe eine Verletzung von Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 8 EMRK vorliegt.
Im Fall ging es um eine Personenidentitätskontrolle im deutsch-tschechischen Grenzgebiet. Der Kläger warf der Bundespolizei vor, ihn und seine Tochter ausschließlich aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert zu haben, Mitreisende waren nicht kontrolliert worden. Das zuständige Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht hatten die Klage mangels berechtigten Interesses abgewiesen, das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Verfassungsbeschwerde ohne Begründung abgelehnt. Dadurch hätten die staatlichen Stellen darin versagt, ihrer Pflicht nachzukommen, durch eine unabhängige Stelle alle zumutbaren Möglichkeiten zur Ermittlung solcher Vorwürfe auszuschöpfen. Ob tatsächlich ein eine Diskriminierung durch racial profiling vorliegt, konnte der Gerichtshof nun nicht mehr ermitteln.
Weiterführende Links:
- Urteil des EGMR (EN) (Oktober 2022)
- Zusammenfassung (EN) (Oktober)