Verlängerung der EU-Wettbewerbsregeln zu Spezialisierung und zu Forschung und Entwicklung – KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit ein Sondierungsverfahren zur Verlängerung der Gruppenfreistellungsverordnungen („GVO“) zu Spezialisierungsvereinbarungen sowie zu Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen um jeweils sechs Monate durch. Rückmeldungen sind noch bis zum 11. November 2022 möglich.
Die Verordnungen zielen darauf ab, für bestimmte Vereinbarungen Ausnahmen nach Abs. 3 für das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV zu schaffen. Begründet werden diese Ausnahmen mit möglichen Effizienzgewinnen, beispielsweise durch innovationsfördernde Wirkungen von Vereinbarungen in diesen Bereichen.
Mit der Verlängerung soll der Kommission ausreichend Zeit für die Überarbeitung der beiden Verordnungen verbleiben. Insbesondere sollen sämtliche Rückmeldungen zum im Frühjahr 2022 durchgeführten Konsultationsverfahren ausgewertet und berücksichtigt werden können. An diesem hatte sich auch die BRAK mit einer Stellungnahme beteiligt.
Weiterführende Links:
- Sondierung zur GVO zu Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen (Oktober 2022)
- Sondierung zur GVO zu Spezialisierungsvereinbarungen (Oktober 2022)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 17/2022 (April 2022)
- GVO für Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen (Dezember 2010)
- GVO für Spezialisierungsvereinbarungen (Dezember 2010)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel: 15/2021, 20/2019