Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 20/2022 v. 10.11.2022

Geltung der Dienstleistungsrichtlinie; Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs; Ne bis in idem gilt für Drittstaatsangehörige; Umweltvereinigungen dürfen „Abschalteinrichtung“ anfechten; Gesetz über Digitale Märkte in Kraft getreten

10.11.2022Newsletter
  • Der EuGH hat am 27. Oktober 2022 in der Rechtssache C-544/21 ID gegen Stadt Mainz entschieden, dass die Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) nicht auf einen Vertrag anwendbar ist, der vor dem Inkrafttreten der Richtlinie geschlossen wurde und vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist seine Wirkungen erschöpft hat.
  • Der EuGH entschied in der Rechtssache C-435/22 PPU Generalstaatsanwaltschaft München gegen HF, dass das Verbot der Doppelbestrafung aus Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens in Verbindung mit Art. 50 der EU-Grundrechtecharta auch für Drittstaatsangehörige gelten muss.
  • Der EuGH hat am 8. November 2022 in der Rechtssache C-873/19 Deutsche Umwelthilfe e. V. gegen Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass anerkannte Umweltvereinigungen in Einklang mit dem Übereinkommen von Aarhus die Möglichkeit haben müssen, die Einhaltung des EU-Umweltrechts überprüfen zu lassen.
  • Das Gesetz über Digitale Märkte („DMA“ – Digital Markets Act) ist am 1. November 2022 als Verordnung in Kraft getreten. Damit werden weitreichende und detaillierte Regeln für bestimmte Online-Plattformen mit großer Marktmacht, sogenannte Gatekeeper, geschaffen.