Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 08/2022

Erweiterung des Eurojust-Mandates – KOM

Die Europäische Kommission hat am 26. April 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung des Mandates der EU-Agentur für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine vorgelegt. Dadurch soll Eurojust in die Lage versetzt werden, Beweise für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozid und damit zusammenhängende Verbrechen zu sammeln, aufzubewahren und weiterzugeben.

29.04.2022Newsletter

Damit solche Verbrechen effektiv verfolgt werden können, muss eine sichere Aufbewahrung von Beweismitteln außerhalb der Ukraine sichergestellt sein, aufgrund der derzeitigen Situation ist dies momentan nicht gewährleistet. Zudem müssen die Ermittlungen durch Justizbehörden außerhalb der Ukraine unterstützt werden. Eingerichtet werden soll ein zentraler Back-up-Speicher bei Eurojust, in welchem die von den diversen Akteuren gesammelten Beweise aufbewahrt werden. Die Agentur soll zudem in die Lage versetzt werden, die Beweismittel zu verarbeiten und an die zuständigen nationalen wie internationalen Behörden, insbesondere den Internationalen Strafgerichtshof weiterzugeben. Diesbezüglich wird auf den EU-Datenschutzrahmen verwiesen.

Schon aufgrund des Universalitätsprinzips könnte die vorgesehene Regelung von praktischer Relevanz für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in Deutschland sein.

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