Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 08/2022

Schutz des geistigen Eigentums an handwerklichen und industriellen Produkten – KOM

Die Europäische Kommission hat am 13. April 2022 einen Verordnungsvorschlag für einen Rahmen zum Schutz des geistigen Eigentums an handwerklichen und industriellen Produkten vorgelegt. Dabei handelt es sich um die erste derartige Initiative in der EU. Geschützt werden sollen die Originalität und Authentizität traditioneller europäischer Praktiken.

29.04.2022Newsletter

Derzeit sind in der EU geografische Angaben für landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Wein geschützt. Auf diesem System aufbauend soll nun ein ergänzendes Schutzsystem geschaffen werden.

Der Vorschlag verfolgt insbesondere die folgenden Ziele: Es soll erstens ein EU-weiter Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte eingeführt werden. Zweitens soll eine einfache und kostengünstige Eintragung geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte durch die Einführung eines zweistufigen Antragsverfahrens ermöglicht werden. Drittens soll über die Genfer Akte über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben eine vollständige Kompatibilität mit dem internationalen Schutz des geistigen Eigentums erreicht werden. Viertens sollen schließlich Europas ländliche Gebiete und Regionen durch die Schaffung von Anreizen für Hersteller, insbesondere KMUs, unterstützt werden.

Der Vorschlag ist auf den Aktionsplan für geistiges Eigentum, welchen die Kommission im November 2020 angenommen hat, zurückzuführen.

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