Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 09/2022

Pauschalbegrenzung des Streitwerts zulässig – EuGH

Der EuGH hat am 28. April 2022 ein Urteil in der Sache C-559/20 gefällt.

13.05.2022Newsletter

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine natürliche Person ein Videospiel zum Download auf einer Filesharing-Plattform angeboten, wogegen die Rechteinhaberin eine Abmahnung erwirkte und schließlich Klage erhob und gewann. Der Unterlegene wurde nur zur Erstattung eines Teils der vorgerichtlichen Anwaltskosten verurteilt. Das Berufungsgericht wandte sich an den EuGH. Der EuGH entschied, dass Mitgliedstaaten die zu tragenden Kosten für unterliegende natürliche Personen, die außerhalb ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geistiges Eigentum verletzt haben, durch eine Deckelung des Streitwerts, wie in §97a UrhG, niedrig halten dürfen, wenn die Möglichkeit besteht die spezifischen Merkmale des Einzelfalls zu berücksichtigen und bei Unbilligkeit die Kosten höher anzusetzen. Die Höchstbeträge, die geltend gemacht werden können, dürfen im Verhältnis zu den Gebühren, die ein Anwalt normalerweise verlangt, nicht zu niedrig sein.

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