Verabschiedung neuer Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung und Vertikal-Leitlinien- KOM
Die Europäische Kommission hat am 10. Mai 2022 eine neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung und dazu gehörige Leitlinien angenommen. Die BRAK hatte sich am vorangegangenen Konsultationsverfahren beteiligt.
Dadurch sollen für Unternehmen einfachere, klarere und aktuelle Vorschriften bereitgestellt werden. Sie sollen dadurch ihre Liefer- und Vertriebsvereinbarungen leichter auf Übereinstimmung mit dem EU-Wettbewerbsrecht überprüfen können. Abgestimmt sind die Regelungen auf ein zunehmend durch elektronischen Handel und Online-Verkäufe geprägtes Geschäftsumfeld. Sie sehen insbesondere eine Einschränkung des geschützten Bereichs in Bezug auf den zweigleisigen Vertrieb und Paritätsverpflichtungen vor, eine Erweiterung des geschützten Bereichs in Bezug auf den aktiven Verkauf und den Online-Verkauf. In Kraft treten sollen die Regelwerke am 1. Juni 2022.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (Mai 2022)
- Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung und Vertikal-Leitlinien (EN) (Mai 2022)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 55 (September 2021)